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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 nahe Ulm in Fahrtrichtung Stuttgart

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Geblitzt auf der A 8 nahe Ulm in Fahrtrichtung Stuttgart

Sie sind auf der A 8 nahe Ulm in Fahrtrichtung Stuttgart geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden typischen Schreiben – Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid – rechtlich bedeuten und worauf es jetzt ankommt.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Äußerung. Erst mit dem Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss dabei nicht sofort begründet werden – die inhaltliche Auseinandersetzung ist auch später möglich, sinnvollerweise nach Akteneinsicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt nahe Ulm
Fahrtrichtung Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A 8 gilt: Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts eingeordnet. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher. Eine Ortstafel, die über innerorts oder außerorts entscheidet, spielt hier also keine Rolle.

Welcher Wert an einer bestimmten Stelle einer Autobahn gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Tempolimits können dauerhaft angeordnet, aber auch vorübergehend gelten, etwa durch aufgestellte Zeichen oder durch Anzeigen einer Verkehrsbeeinflussungsanlage. Ob und welche Begrenzung zum Zeitpunkt der Messung für Ihre Fahrtrichtung Stuttgart tatsächlich wirksam war, lässt sich nicht aus dem Vorwurf selbst ableiten, sondern nur anhand der Akte. Dazu gehört, ob die Zeichen ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar waren und ob eine Begrenzung gestaffelt aufgebaut wurde.

Ebenso maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Toleranzabzug vorgenommen; zugrunde zu legen ist ausschließlich das Ergebnis danach. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen: Angaben zur Person ja, Angaben zur Sache nein

Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, sind Sie zu Angaben über Ihre Person verpflichtet – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Häufig geht solche Post an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs, obwohl im Verfahren letztlich die Person belangt wird, die gefahren ist. Vorschnelle eigene Erklärungen zum Geschehen oder zur Fahrereigenschaft schaffen daher oft Tatsachen, die später nicht mehr zurückgeholt werden können. Sinnvoller ist es, den Vorwurf zunächst anhand der Akte prüfen zu lassen.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. Dieser Ablauf – Frist wahren, Akte anfordern, dann inhaltlich Stellung nehmen – lässt sich vollständig schriftlich abwickeln. Falls Sie weiter von der Autobahn entfernt wohnen und nur auf der Durchreise waren, ist dafür kein persönliches Erscheinen bei einer Behörde nötig.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage der Vollstreckung wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und damit in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Solche Umstände müssen konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – ein weiterer Grund, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 8 gilt doch das außerörtliche Limit – warum ist das für mich wichtig?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als bei einer innerörtlichen Einordnung.

Ich weiß nicht mehr, welches Tempolimit in Richtung Stuttgart angezeigt war. Was kann ich tun?

Welche Begrenzung gegolten hat und wie sie angeordnet war, ergibt sich aus der Verfahrensakte. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen und die Beschilderung geprüft werden.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen, wenn ich nicht gefahren bin?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie dürfen zum Vorwurf schweigen, ohne dass Ihnen das nachteilig ausgelegt werden darf.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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