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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 61 bei Mendig, Fahrtrichtung Koblenz

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Geblitzt auf der A 61 bei Mendig, Fahrtrichtung Koblenz

Sie sind auf der A 61 in Fahrtrichtung Koblenz im Bereich Mendig geblitzt worden und haben nun Post in der Sache: entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stadien desselben Verfahrens – und beide lassen Raum für eine Prüfung, bevor etwas endgültig wird.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann – eine Begründung ist dafür nicht sofort erforderlich.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 61 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Mendig
Fahrtrichtung Koblenz
Bundesland Rheinland-Pfalz

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Die A 61 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und auch die Schwelle für ein Regelfahrverbot liegt höher: Bei Pkw ist ein Fahrverbot außerorts ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.

Maßgeblich ist nie der zunächst angezeigte Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Schon ein paar Kilometer pro Stunde Unterschied können deshalb über die Einordnung entscheiden, weshalb es sich lohnt, den vorgeworfenen Wert und seine Herleitung genau nachzuvollziehen.

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit aus der Beschilderung. Diese kann streckenweise, dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Für das Verfahren ist deshalb regelmäßig von Bedeutung, welches Limit zum Tatzeitpunkt tatsächlich galt und ob es ordnungsgemäß ausgewiesen war.

Akteneinsicht: was sich überprüfen lässt

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – und zwar bereits, bevor ein Bußgeldbescheid ergeht. Erst mit den Unterlagen lässt sich beurteilen, worauf der Vorwurf gestützt wird. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zur Person am Steuer.

Gerade der letzte Punkt spielt eine Rolle, wenn die Post an den Halter eines Fahrzeugs geht, das von mehreren Personen genutzt wird. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt auch für angeschriebene Halter. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist unter anderem von Interesse, ob sich daraus eine belastbare Zuordnung ergibt.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig – ausschließen lässt sie sich aber auch nicht generell. Falls Sie weiter entfernt von der Strecke wohnen, sollte dieser Punkt früh mitbedacht werden.

Fahrverbot, Probezeit und die Frist im Blick

Droht ein Fahrverbot, ist zweierlei wichtig: Beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und seiner Darlegung ab.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders aufmerksam sein: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Der sinnvolle Ablauf ist daher schlicht: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich entscheiden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein Anruf dort klärt das schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt auf der A 61 erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und Sie gelten deshalb nicht als überführt.

Gelten für die A 61 die außerörtlichen oder die innerörtlichen Regelsätze?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung damit niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist bei Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich zum Gericht fahren, wenn ich nicht in der Nähe wohne?

Nach einem Einspruch kann eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht stattfinden. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt erledigen; garantiert entbehrlich ist eine Anreise aber nicht.

Weitere Messstellen auf der A 61 in Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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