An der Konrad-Adenauer-Allee in Dillingen-Saar wird in Richtung Höhe Eissporthalle mit einer festen Geschwindigkeitsmessanlage gemessen. Zulässig sind dort 50 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welcher Vorwurf wird erhoben, und welche Frist läuft gerade?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht; Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis angerechnet werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch bereits vor einem Bescheid, und erst danach beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Konrad-Adenauer-Allee (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Dillingen-Saar |
| Fahrtrichtung | Höhe Eissporthalle |
| Bundesland | Saarland |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | PoliScan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Tempo 50 und die Folgen je nach Überschreitung
Maßgeblich ist nie der auf dem Display oder im Messprotokoll zuerst genannte Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Ihr Fall fällt – und schon wenige km/h können den Unterschied zwischen zwei Stufen ausmachen.
Wichtig ist außerdem die Einordnung der Messstelle: Ob eine Straße als innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung, also aus der Ortstafel, und nicht aus der Höhe des angeordneten Tempolimits. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: beim Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung hinzu – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Bei einer Begrenzung auf 50 km/h sind diese Schwellen rechnerisch schnell erreicht. Umso mehr lohnt es sich, den genauen Vorwurf und die Berechnung nachzuvollziehen, statt den Bescheid ungeprüft hinzunehmen.
Was bei einer festen Messanlage geprüft werden kann
Dass an der Konrad-Adenauer-Allee eine stationäre Anlage steht, bedeutet nicht, dass das Ergebnis unangreifbar ist. Eine Geschwindigkeitsmessung ist ein technischer Vorgang mit festen Vorgaben, und genau diese Vorgaben lassen sich im Rahmen der Akteneinsicht nachvollziehen.
Über einen Anwalt kann die Verfahrensakte angefordert werden. Geprüft werden kann unter anderem, ob die Messung selbst ordnungsgemäß zustande gekommen ist, ob die Anlage gültig geeicht war, ob die Beschilderung die vorgeworfene Begrenzung trägt und ob der Vorwurf dem richtigen Fahrer zugeordnet wurde.
Gerade der letzte Punkt ist häufig entscheidend. Halterpost bedeutet nicht automatisch, dass der Halter gefahren ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört zur Prüfung auch die Frage, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung ergibt. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten – das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden. Ob und was Sie zur Sache äußern, sollten Sie daher erst entscheiden, wenn der Akteninhalt bekannt ist.
Fristen, Fahrverbot und der weitere Ablauf
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Deshalb ist der Zustellungszeitpunkt der wichtigste Termin in der Akte.
Droht ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Dillingen wohnen, ist dieser Punkt frühzeitig zu klären. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war in Richtung Höhe Eissporthalle unterwegs – wie schnell durfte ich fahren?
Für diese Messstelle an der Konrad-Adenauer-Allee ist ein Tempolimit von 50 km/h angegeben. Maßgeblich für die Bewertung ist die gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Muss ich auf den Anhörungsbogen antworten?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden – sinnvoll ist meist, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.
Kann ich den Bescheid aus Dillingen auch angreifen, wenn ich nicht in der Nähe wohne?
Ja, Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich. Kommt es zur Hauptverhandlung, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; garantiert ist das jedoch nicht.
Weitere Messstellen: Saarland
- Geblitzt in der Düppenweilerstraße in Dillingen-Saar, Richtung Höhe Marktplatz
- Geblitzt auf der A 620 bei Saarlouis, Richtung Saarlouis
- Geblitzt auf der A 6 bei St.Ingbert
- Geblitzt auf der A 1 bei Nonnweiler, Überleitung BAB 1, Richtung Trier
- Geblitzt auf der A 620 bei Völklingen in Richtung Saarbrücken
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.