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Geblitzt auf der A 4 bei km 46,820 zwischen AS Merzenich und AS Elsdorf Kerpen

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Geblitzt auf der A 4 bei km 46,820 zwischen AS Merzenich und AS Elsdorf Kerpen

Sie sind auf der A 4 bei km 46,820 zwischen AS Merzenich und AS Elsdorf Kerpen in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und halten nun einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid in der Hand. Beides bedeutet nicht, dass der Vorwurf damit feststeht – entscheidend ist, was die Verfahrensakte tatsächlich hergibt.

Wichtig ist zunächst nur eines: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Damit bleibt der Weg offen, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und Messung, Eichung, Beschilderung sowie die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen, bevor Sie sich inhaltlich äußern.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)
Ort / Abschnitt zwischen AS Merzenich und AS Elsdorf Kerpen
Bundesland Nordrhein-Westfalen

A 4: außerorts – und was das für die Bewertung bedeutet

Die A 4 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Regelsätze: Bei gleicher Überschreitung liegen die außerörtlichen Sätze niedriger als die innerörtlichen, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.

Welche Höchstgeschwindigkeit an einer Autobahnstelle gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten, und sie können abschnittsweise unterschiedlich ausfallen. Für Ihr Verfahren ist deshalb zentral, welcher Wert im Vorwurf zugrunde gelegt wird und ob die Akte nachvollziehbar belegt, dass dieser Wert an der maßgeblichen Stelle wirksam angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war. Ebenso wichtig: Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen; maßgeblich ist erst der Wert nach diesem Abzug. Gerade an den Schwellen zu Punkten oder Fahrverbot kann das den Ausschlag geben.

Halterpost, Fahrerfrage und die Frist

Häufig wird zuerst der Fahrzeughalter angeschrieben. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und das gilt auch für angeschriebene Halter.

Sobald ein Bußgeldbescheid zugestellt ist, läuft die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden verstrichen ist. Deshalb lohnt es sich, das Zustelldatum festzuhalten und die Reihenfolge einzuhalten: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich entscheiden. Akteneinsicht kann über einen Anwalt auch schon vor Erlass eines Bescheids genommen werden.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister fallen ab 21 km/h Überschreitung an: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei. Steht ein Fahrverbot im Raum, kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, dann fällt die Geldbuße höher aus; ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt wohnen, ist es ein wichtiger Punkt. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage klären wir für Sie.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Stelle auf der A 4 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dadurch niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Was lässt sich bei einer Messung auf der Autobahn überprüfen?

Über die Akteneinsicht können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung des angeordneten Tempolimits und die Zuordnung zum Fahrer geprüft werden. Zusätzlich ist zu kontrollieren, ob die Messtoleranz korrekt abgezogen wurde.

Weitere Messstellen auf der A 4 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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