Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Hügelstraße in Frankfurt am Main, Richtung A661

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der Hügelstraße in Frankfurt am Main, Richtung A661

An der Hügelstraße in Frankfurt am Main wird in Richtung A661 mit einer festen Messanlage die Geschwindigkeit kontrolliert. Zugelassen sind hier 50 km/h. Wenn Sie dort ausgelöst haben, folgt in der Regel Post: zunächst ein Anhörungsbogen, später gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zunächst, zwischen beiden Schreiben zu unterscheiden. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie – Sie müssen dort Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon in diesem Schritt zu begründen. Erst danach lässt sich über Akteneinsicht klären, ob die Vorwürfe tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße Hügelstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Frankfurt am Main
Fahrtrichtung Richtung A661
Bundesland Hessen
Art der Messung Fester Blitzer
Messgerät PoliScan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Tempo 50 und feste Messung: Was der Vorwurf konkret bedeutet

Maßgeblich für die Höhe der Sanktion ist nicht der Wert, den das Gerät anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Betrag wird der Bewertung zugrunde gelegt – gerade an den Schwellen, an denen es um Punkte oder ein Fahrverbot geht, kann das den Ausschlag geben. Ein Blick auf diese Berechnung lohnt sich daher in jedem Fall.

Ob eine Strecke rechtlich als innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich nicht aus der Höhe des Limits, sondern aus der Beschilderung, insbesondere aus der Ortstafel. Das ist keine Formalie: Bei identischer Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Zu prüfen ist deshalb auch, ob die angeordnete Begrenzung an der Hügelstraße in Fahrtrichtung A661 ordnungsgemäß und erkennbar ausgeschildert war.

Bei einer festen Messanlage kommen weitere Punkte hinzu, die sich nur mit der Akte beurteilen lassen: der gültige Eichnachweis für den Zeitpunkt der Messung, die Einhaltung der Vorgaben für Aufbau und Betrieb des Geräts sowie die technischen Aufzeichnungen zum Messvorgang. Ergibt sich daraus ein Zweifel, betrifft das den Kern des Vorwurfs.

Wer saß am Steuer? Halterpost und Fahrerzuordnung

Bei stationären Kontrollen erreicht das erste Schreiben häufig die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Person auch gefahren ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört zur Prüfung, ob sich daraus überhaupt eine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Person ableiten lässt.

Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Fahrereigenschaft zu äußern. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Angaben zur eigenen Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie dagegen machen. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später nur schwer korrigieren, weshalb es sinnvoll ist, zunächst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und eben die Zuordnung zum Fahrer. Das gesamte Verfahren lässt sich schriftlich führen: Falls Sie nicht in Frankfurt oder Umgebung wohnen, ist eine persönliche Anreise für diese Schritte nicht erforderlich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen – mit einem Punkt, und mit zwei Punkten, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen lässt sich ein Fahrverbot vermeiden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Solche Umstände müssen nachvollziehbar dargelegt werden.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt dort als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bestehen Zweifel am Vorwurf, ist die Zweiwochenfrist nach Zustellung des Bescheids der entscheidende Zeitpunkt. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der Hügelstraße erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache und damit zur Fahrereigenschaft müssen Sie nichts sagen. Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.</p>

Gilt die Hügelstraße als innerorts, weil dort 50 km/h erlaubt sind?

Aus der Höhe des Tempolimits folgt das nicht automatisch. Ob innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, insbesondere nach der Ortstafel – und davon hängt ab, welche Regelsätze bei gleicher Überschreitung angesetzt werden.

Lohnt sich Akteneinsicht bei einer festen Messanlage überhaupt?

Ja, denn auch stationäre Messungen sind an technische und formale Vorgaben gebunden. Über einen Anwalt können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüft werden.

Weitere Messstellen: Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite