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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 192 bei Sietow, km 1,114, Richtung Malchow

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Geblitzt auf der B 192 bei Sietow, km 1,114, Richtung Malchow

An der B 192 bei Sietow, Abschnitt 290 bei km 1,114 in Richtung Malchow, wurde die Geschwindigkeit mit einem Messanhänger überwacht. Zulässig waren an dieser Stelle 30 km/h – bei einem so niedrigen Limit fallen auch kleinere Abweichungen von der eigenen Wunschgeschwindigkeit sofort ins Gewicht.

Wenn Sie deswegen einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Damit bleibt Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und die Vorwürfe zu prüfen, statt vorschnell zu zahlen oder unbedacht Angaben zur Sache zu machen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 192 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Sietow
Fahrtrichtung Malchow
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät PoliScan FM1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Tempo 30: Warum hier Punkte und Fahrverbot schnell im Raum stehen

Bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 30 km/h ist die Schwelle, ab der es nicht mehr nur um eine geringe Geldbuße geht, rasch erreicht. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist für die Bewertung maßgeblich. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Ob für die Einstufung die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich nicht nach der Höhe des Tempolimits, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Unterscheidung ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Es lohnt sich deshalb, die Zuordnung im Bescheid genau anzusehen und mit der tatsächlichen Beschilderung am Messort abzugleichen.

Steht ein Fahrverbot im Raum und handelt es sich um Ihr erstes – also ohne rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre, entscheidet sich am Einzelfall.

Messung aus dem Anhänger – was sich überprüfen lässt

Gemessen wurde hier mit einem Messanhänger, also einer Anlage, die für einen bestimmten Zeitraum am Straßenrand abgestellt wird. Auch bei solchen Messungen gilt: Das Ergebnis steht nicht von vornherein fest, sondern hängt davon ab, dass Gerät und Einsatz den Vorgaben entsprechen.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung des Tempolimits und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. Ergibt die Prüfung keine Angriffspunkte, wissen Sie jedenfalls, woran Sie sind – und können über das weitere Vorgehen sachlich entscheiden.

Anhörungsbogen, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Aufforderung, sich zum Vorwurf zu äußern. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade bei der Fahrerfrage ist eine spontane Bemerkung am Telefon oft ungünstiger als ein überlegtes Vorgehen.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Sietow wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Rückfragen laufen schriftlich oder telefonisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine Nachfrage vor dem ersten Schritt schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 31–40 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 41–45 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 46–50 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 51–55 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 56–60 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 61–70 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 71–80 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 81–90 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 91–100 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 101 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war bei Sietow in Richtung Malchow unterwegs – zählt Tempo 30 dort als innerorts?

Das ergibt sich nicht aus der Höhe des Limits, sondern aus der Beschilderung, also daraus, ob die Stelle innerhalb der Ortstafel liegt. Die Einordnung wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des Regelsatzes aus und sollte anhand der Akte überprüft werden.

Ist die Messung mit einem Blitzeranhänger automatisch verwertbar?

Nein. Auch hier hängt die Verwertbarkeit davon ab, dass die Messung ordnungsgemäß durchgeführt, das Gerät geeicht und das Tempolimit korrekt beschildert war. Diese Punkte lassen sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich, sodass die Prüfung der Akte auch danach noch erfolgen kann.

Weitere Messstellen: Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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