Auf der B 12 bei Kirchdorf am Inn, Höhe Seibersdorf, wird in Richtung Passau die Geschwindigkeit mit einem Blitzeranhänger überwacht. Zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie hier gemessen wurden, erreicht Sie zunächst meist ein Anhörungsbogen, später gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid.
Wichtig ist zuerst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung – Sie müssen dort nur Ihre Personalien angeben, Angaben zur Sache sind freiwillig. Erst nach Akteneinsicht über einen Anwalt lässt sich beurteilen, ob die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 12 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Kirchdorf am Inn, Höhe Seibersdorf |
| Fahrtrichtung | Passau |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | PoliScan FM1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Messung mit dem Blitzeranhänger – was geprüft werden kann
Ein Blitzeranhänger ist eine mobile Messeinrichtung, die an einer Stelle abgestellt wird und dort über längere Zeit ohne Personal messen kann. Eingesetzt wird hier das Gerät PoliScan FM1. Für die rechtliche Bewertung kommt es nicht darauf an, ob ein Anhänger oder ein Messfahrzeug verwendet wurde, sondern darauf, ob das Messergebnis nachvollziehbar zustande gekommen ist.
Über einen Verteidiger kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messunterlagen, der gültige Eichnachweis des Geräts, die Beschilderung, auf der das Tempolimit beruht, und die Frage, ob die Person am Steuer zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die man sich ansehen sollte. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich für den Vorwurf ist erst der Wert danach. Schon dieser Abzug kann darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.
Tempolimit 100 – wie sich die Folgen staffeln
Bei einem Limit von 100 km/h reicht die Spanne möglicher Vorwürfe von einer geringen Überschreitung bis zu deutlich höheren Werten. Die Folgen sind nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt: Bis 20 km/h bleibt es beim Geldbetrag. Ab 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte.
Ob eine Strecke als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formsache: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Deshalb lohnt sich ein Blick darauf, wie der Tatort im Bescheid bezeichnet und eingeordnet wurde und ob das mit der Beschilderung übereinstimmt.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gilt: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall und einer sorgfältigen Darlegung ab.
Probezeit, Entfernung und Kosten
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade in dieser Konstellation kann es sinnvoll sein, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft prüfen zu lassen.
Falls Sie weiter von Kirchdorf am Inn entfernt wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen: Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation läuft telefonisch und per E-Mail, und die Akteneinsicht erfolgt über den Verteidiger. Eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – eine Deckungsanfrage klären wir vorab.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 12 bei Kirchdorf am Inn erhalten. Muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gelten Sie deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides einzulegen. Eine Begründung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Spielt es eine Rolle, dass mit einem Blitzeranhänger gemessen wurde?
Für die Höhe der Sanktion nicht, für die Überprüfbarkeit schon: Auch bei einer solchen Messung lassen sich Messunterlagen, Eichnachweis, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer nach Akteneinsicht kontrollieren.
Weitere Messstellen: Bayern
- Geblitzt auf der B 12 bei Germaringen (km 3,2)
- Geblitzt auf der A 3 bei Marktheidenfeld, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Kitzingen, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg, km 9,694, Richtung München
- Geblitzt auf der A 7 bei Dietmannsried, Fahrtrichtung Füssen/Reutte
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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