Sie wurden auf der A 2 bei Kilometer 39,6 in der Nähe von Werder mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beides bedeutet nicht, dass der Vorwurf damit feststeht.
Wichtig ist jetzt vor allem, die Frist im Blick zu behalten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 2 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Werder |
A 2 bei Werder: Autobahn heißt außerorts – und was daraus folgt
Die A 2 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als Bereich außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts. Für andere Straßen entscheidet demgegenüber die Beschilderung, konkret die Ortstafel, ob innerorts oder außerorts gilt.
Auf Autobahnen ergibt sich ein Tempolimit stets aus der Beschilderung. Das kann eine dauerhafte Begrenzung sein, ebenso aber eine nur zeitweise angeordnete – etwa über Verkehrszeichen, die vorübergehend aufgestellt oder geschaltet sind. Für Sie als Betroffenen heißt das: Der Vorwurf steht und fällt damit, welcher Grenzwert an dieser Stelle im Tatzeitpunkt tatsächlich galt und ob er für Vorbeifahrende erkennbar und ausreichend angekündigt war. Genau das lässt sich anhand der Akte überprüfen, nicht anhand des Bescheidtextes allein.
Ein zweiter Punkt betrifft die Zahl im Bescheid: Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen. Maßgeblich für die Einordnung des Verstoßes ist erst der Wert nach diesem Abzug. Liegt Ihr Fall nahe an einer Stufengrenze, kann schon dieser Abzug über die Höhe der Folgen entscheiden.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht
Häufig kommt zuerst ein Anhörungsbogen. Er ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie Angaben machen. Zur Sache selbst sind Sie dagegen nicht zur Äußerung verpflichtet. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Das ist mehr als eine Formalie. Ein vorschnell ausgefülltes Feld kann eine Frage klären, die sonst offen geblieben wäre – etwa die Zuordnung zum Fahrer. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was in der Akte steht. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung und eben die Frage, ob die Person am Steuer überhaupt zweifelsfrei feststeht. Falls ein Messfoto vorliegt, ist auch dessen Aussagekraft Teil dieser Prüfung.
Erst auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob ein Einspruch weitergeführt oder zurückgenommen wird. Für die Fristwahrung genügt zunächst der Einspruch selbst.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die betreffende Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist es Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa wegen eines drohenden Arbeitsplatzverlusts, hängt vom Einzelfall und dessen Darlegung ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung eingeordnet. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter entfernt von Werder wohnen: Ein solches Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Kommunikation, Akteneinsicht und Vertretung laufen über den Anwalt. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage vorab bringt hier schnell Klarheit.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 2 bei Werder als außerorts?
Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig von umliegenden Ortsnamen. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden und nicht zu Ihrem Nachteil verwendet werden.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss nicht zugleich begründet werden – die inhaltliche Auseinandersetzung kann nach der Akteneinsicht folgen.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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