Sie wurden auf der B 475 am Abzweig Stockmeyer im Bereich Glandorf / Sassenberg-Füchtorf gemessen und haben nun Post zu einem Geschwindigkeitsvorwurf. Diese Seite erklärt, was die Schreiben bedeuten, welche Rechte Sie haben und wo sich ein genauerer Blick in die Akte lohnen kann.
Wichtig ist zuerst die zeitliche Seite: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort zu begründen. Kam bislang nur ein Anhörungsbogen, ist noch keine Entscheidung ergangen – Sie müssen dort lediglich Ihre Personalien angeben, nicht aber schildern, wie es zu der Fahrt kam.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 475 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Abzweig Stockmeyer, Glandorf / Sassenberg-Füchtorf |
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Schreiben in Bußgeldsachen gehen zunächst häufig an die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Das bedeutet nicht automatisch, dass damit auch die Fahrereigenschaft feststeht. Angaben zur Sache sind freiwillig: Wer sich zum Vorwurf nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu seinem Nachteil gewertet werden.
Gerade vorschnelle Formulierungen im Anhörungsbogen können ein Verfahren erst rund machen. Sinnvoll ist deshalb, erst die Aktenlage zu kennen und dann zu entscheiden, ob und wie eine Äußerung erfolgt. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich prüfen, ob es überhaupt eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person erlaubt.
Fällt die Tat in Ihre Probezeit, sollten Sie besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.
Innerorts oder außerorts – warum die Beschilderung entscheidet
Für die Höhe der Rechtsfolgen macht es einen Unterschied, ob eine Messung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften erfolgt ist. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Maßgeblich ist dabei nicht das Gefühl, ob eine Strecke „ländlich“ wirkt, sondern die Beschilderung, also insbesondere die Ortstafel. Auf Bundesstraßen kann sich diese Einordnung entlang der Strecke ändern.
Ebenso zählt, welche Geschwindigkeit an der konkreten Stelle zulässig war und ob die entsprechenden Zeichen ordnungsgemäß aufgestellt und für Vorbeifahrende rechtzeitig erkennbar waren. Ein weiterer Punkt ist die Messtoleranz: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, und erst der danach verbleibende Wert ist für die Bewertung des Vorwurfs maßgeblich. Ein Blick auf diese Rechenschritte lohnt sich besonders dann, wenn der vorgeworfene Wert nahe an einer Stufengrenze liegt.
Ab 21 km/h Überschreitung kommen Punkte im Fahreignungsregister hinzu – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Fahrverbot, Akteneinsicht und Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen die Frage, ob der Vorwurf in dieser Höhe überhaupt tragfähig ist. Zum anderen die Gestaltung der Folgen: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, beurteilt sich nach dem Einzelfall und muss nachvollziehbar dargelegt werden.
Über einen Rechtsanwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Erst danach steht fest, ob der Vorwurf Schwachpunkte hat oder ob es sinnvoller ist, das Verfahren zügig abzuschließen.
Falls Sie nicht in der Nähe der B 475 wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Vollmacht und Absprachen laufen digital oder per Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; das lässt sich vorab klären.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 475 erhalten – muss ich etwas ausfüllen?
Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Wie lange habe ich Zeit, mich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden.
Gilt die Messstelle am Abzweig Stockmeyer als innerorts oder außerorts?
Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel an der konkreten Stelle. Die Einordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen als außerorts.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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