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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 105 bei Altheide, Richtung Stralsund

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Geblitzt auf der B 105 bei Altheide, Richtung Stralsund

Auf der B 105 bei Altheide in Fahrtrichtung Stralsund wird mobil mit einem PoliScan Speed gemessen. Zulässig sind an dieser Stelle 70 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welcher Geschwindigkeitswert wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgehalten, und welche Frist läuft gerade?

Handelt es sich um einen Anhörungsbogen, ist noch keine Entscheidung gefallen. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 105 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Altheide
Fahrtrichtung Stralsund
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät PoliScan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

Tempo 70 und mobile Messung: worauf es bei der Prüfung ankommt

Maßgeblich für den Vorwurf ist nicht der Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon deshalb lohnt der Blick in den Bescheid: Gemessener Wert, abgezogene Toleranz und der vorgeworfene Wert müssen nachvollziehbar zusammenpassen, ebenso die Angabe des zulässigen Tempos von 70 km/h.

Bei einer mobilen Messung mit einem PoliScan Speed kommt es zusätzlich darauf an, ob das Gerät gültig geeicht war, ob es entsprechend seiner Zulassung verwendet wurde und ob die Messung den Anforderungen der Bedienungsanleitung entspricht. Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem Messprotokoll, Eichunterlagen, Schulungsnachweise und die Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung überprüfen. Falls ein Messfoto vorliegt, ist außerdem zu klären, ob sich daraus tatsächlich eine Zuordnung zum Fahrer ergibt. All das können Sie den Unterlagen erst entnehmen, wenn Sie sie kennen – die reine Bescheidkopie genügt dafür in der Regel nicht.

Ob eine Strecke außerhalb von Autobahnen innerorts oder außerorts liegt, richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel. Das ist keine Nebensächlichkeit: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts. Die Einordnung der Messstelle wirkt sich damit unmittelbar auf die Höhe der vorgesehenen Folgen aus.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Halterpost

Häufig kommt der erste Brief an die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist – unabhängig davon, wer am Steuer saß. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtend sind dabei nur die Angaben zur Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum.

Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Gerade deshalb ist es sinnvoll, nicht vorschnell etwas auszufüllen, sondern zunächst zu klären, was der Akte überhaupt zu entnehmen ist. Eine unbedachte Formulierung im Anhörungsbogen kann die spätere Verteidigung unnötig einengen.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht – ob das trägt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, entscheidet der Einzelfall.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter von Altheide entfernt wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, da die Kommunikation schriftlich und elektronisch erfolgt. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig – ein Blick in die Police vor der ersten Reaktion ist daher sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 70. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 71–80 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 81–85 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 86–90 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 91–95 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 96–100 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 101–110 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 111–120 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 121–130 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 131–140 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 141 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der B 105 Richtung Stralsund unterwegs – wie schnell durfte ich dort fahren?

An dieser Messstelle sind 70 km/h zulässig. Ob die Begrenzung im Bescheid korrekt angegeben und vor Ort ordnungsgemäß ausgeschildert war, lässt sich über die Akteneinsicht überprüfen.

Spielt es eine Rolle, dass hier mobil gemessen wurde?

Ja, denn bei einer mobilen Messung mit einem PoliScan Speed sind unter anderem Eichung, zulassungskonforme Verwendung und die Vorgaben der Bedienungsanleitung relevant. Diese Punkte ergeben sich erst aus Messprotokoll und weiteren Unterlagen der Akte.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Weitere Messstellen: Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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