Sie haben Post bekommen, weil Ihnen ein Verstoß auf der B 1 Nuthestraße in Potsdam vorgeworfen wird. An dieser Stelle steht eine stationäre Messanlage. Ob der Vorwurf am Ende trägt, entscheidet sich nicht am Schreiben selbst, sondern daran, was die Akte hergibt.
Wichtig ist zunächst der Unterschied zwischen den Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt dagegen bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – begründen müssen Sie ihn in diesem Schritt noch nicht. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, auch schon bevor ein Bescheid ergangen ist.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 1 Nuthestraße (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Potsdam |
| Fahrtrichtung | Stationärer Blitzer |
| Bundesland | Brandenburg |
Anhörungsbogen aus Potsdam: Was Sie sagen müssen – und was nicht
Beim Anhörungsbogen trennen sich zwei Dinge sauber voneinander. Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind Angaben verpflichtend. Zur Sache selbst, also zum Vorwurf und dazu, wer gefahren ist, müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht nachteilig ausgelegt werden.
Das gilt auch dann, wenn Sie als Halter angeschrieben werden und das Fahrzeug nicht selbst geführt haben. Niemand ist gezwungen, sich selbst zu belasten. Vorschnelle Formulierungen in einem zurückgesandten Bogen lassen sich später nur schwer wieder einfangen – deshalb lohnt es sich, zunächst zu klären, was überhaupt in der Akte steht, bevor Sie inhaltlich reagieren.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich trägt. Erst auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder ob es um die Rechtsfolgen geht.
Innerorts oder außerorts – warum das für die Folgen entscheidend ist
Bei einer Bundesstraße wie der B 1 richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel. Aus einem Tempolimit allein lässt sich nicht ableiten, ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt. Diese Einordnung hat spürbare Auswirkungen: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts.
Auch beim Fahrverbot verläuft die Grenze unterschiedlich. Für Pkw ist ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h hinzu – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Maßgeblich ist dabei nie der roh gemessene Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst das Ergebnis danach zählt. Gerade an den Schwellen zu Punkten oder Fahrverbot kann sich daraus ein ganz anderes Bild ergeben als im Anschreiben angedeutet. Deshalb gehört auch die Frage dazu, welche Beschilderung an der Messstelle galt und wie sie in der Akte dargestellt ist.
Fahrverbot, Probezeit und der weitere Ablauf
Droht ein Fahrverbot, ist nicht allein die Frage interessant, ob es kommt, sondern auch, wann. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret auf dem Spiel steht; das wird dann regelmäßig mit einer höheren Geldbuße verbunden und hängt vom Einzelfall ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann das Verfahren zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht führen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das jedoch nicht. Läuft die Einspruchsfrist dagegen ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 1 Nuthestraße erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung einzulegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.
Kann die Messung an dieser stationären Anlage überprüft werden?
Ja, über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch bereits vor einem Bescheid. Geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Weitere Messstellen: Brandenburg
- Geblitzt auf der Zeppelinstraße in Potsdam
- Geblitzt auf der Nuthestraße Ecke Berliner Straße in Potsdam
- Geblitzt auf der A 12 bei km 30,9 in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder)
- Geblitzt auf der A 10, Abschnitt 81 (Tangente von BAB 12 zu BAB 10)
- Geblitzt auf der K 6910 in Geltow
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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