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Messstellen im Fokus

Geblitzt Löbauer Straße Ecke Krölstraße in Görlitz

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Geblitzt Löbauer Straße Ecke Krölstraße in Görlitz

Sie wurden an der Löbauer Straße Ecke Krölstraße in Görlitz gemessen und haben Post dazu erhalten? Dann geht es jetzt vor allem darum, die Art des Schreibens richtig einzuordnen: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen löst eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung aus, innerhalb derer Einspruch möglich ist.

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Was den Vorwurf selbst angeht, müssen Sie sich nicht äußern – Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt werden. Sinnvoll ist es, vor jeder inhaltlichen Erklärung über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und zu prüfen, was tatsächlich gegen Sie vorliegt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Löbauer Straße Ecke Krölstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Görlitz
Bundesland Sachsen

Innerorts oder außerorts – warum das den Vorwurf prägt

Ob für eine Messstelle die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, entscheidet sich nicht nach dem Gefühl, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Maßgeblich ist dabei nie der zunächst angezeigte Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe des Bußgeldkatalogs kann dieser Abzug den Unterschied zwischen zwei ganz verschiedenen Rechtsfolgen ausmachen. Prüfen lässt sich das erst, wenn die Messunterlagen vorliegen.

Hinzu kommt die Frage der Beschilderung am Tatort selbst: Welches Tempolimit an der Löbauer Straße Ecke Krölstraße galt, ergibt sich aus den Verkehrszeichen und ihrer ordnungsgemäßen Aufstellung. Auch das gehört zu den Punkten, die im Rahmen der Akteneinsicht nachvollzogen werden können.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; zwei Punkte sind vorgesehen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot gilt. Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden – dann wird die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Zum anderen gilt beim ersten Fahrverbot, also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, eine Viermonatsfrist: Der Beginn kann innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festgelegt werden, etwa passend zum Urlaub.

Halterpost, Fahrerfrage und das weitere Verfahren

Richtet sich das Schreiben an Sie als Halter, heißt das nicht, dass Ihre Fahrereigenschaft feststeht. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten – das gilt auch für angeschriebene Halter. Vorschnelle Angaben lassen sich später kaum zurücknehmen, deshalb ist Zurückhaltung bis zur Akteneinsicht meist der bessere Weg.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht bereits vor Erlass eines Bescheides beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, lässt sich dessen Aussagekraft ebenfalls bewerten.

Ist der Bußgeldbescheid bereits zugestellt, läuft die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die Begründung kann nach Auswertung der Akte folgen. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung in der Löbauer Straße bekommen – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gelten hier die innerörtlichen Sätze?

Ob innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist früher vorgesehen als außerorts.

Ich wohne nicht in Görlitz – muss ich zu einem Termin anreisen?

Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und für eine Hauptverhandlung kann das Amtsgericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich.

Weitere Messstellen: Sachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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