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Geblitzt in der Puschkinstraße in Frankfurt (Oder) – stationärer Ampelblitzer

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Geblitzt in der Puschkinstraße in Frankfurt (Oder) – stationärer Ampelblitzer

In der Puschkinstraße in Frankfurt (Oder) befindet sich eine stationäre Messanlage an einer Ampel. Wenn Sie dort ausgelöst haben, erreicht Sie in aller Regel zunächst Post: ein Anhörungsbogen oder, je nach Verfahrensstand, direkt ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zuerst die Frist. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort zu begründen. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid – Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Erst mit Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Puschkinstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Frankfurt (Oder)
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Brandenburg

Stationäre Anlage an einer Ampel – was das für Ihr Verfahren bedeutet

Bei einer fest installierten Anlage an einer Lichtzeichenanlage steht und fällt der Vorwurf mit der technischen Dokumentation des Einzelfalls. Welche Anlage hier eingesetzt wird und wie der konkrete Vorgang aufgezeichnet wurde, ergibt sich erst aus der Verfahrensakte. Deshalb ist es sinnvoll, nicht auf den bloßen Text des Schreibens zu reagieren, sondern die Grundlagen anzufordern.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch schon, bevor überhaupt ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung beziehungsweise die örtlichen Verhältnisse und die Frage, ob die Person auf einem etwaigen Messfoto überhaupt zuverlässig zugeordnet werden kann. Falls ein Bildmaterial vorliegt, gehört dessen Auswertung zu diesem Schritt.

Erst auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, ob es Ansatzpunkte gibt oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. Vorher ist jede Stellungnahme ein Schuss ins Blaue.

Innerorts gelten strengere Maßstäbe

Ob eine Straße im Sinne des Bußgeldkatalogs als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Liegt eine Messstelle im innerörtlichen Bereich, fallen die Regelsätze bei gleicher Geschwindigkeitsüberschreitung höher aus als außerorts. Auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: Für Pkw ist es im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung angelegt, außerorts erst ab 41 km/h.

Maßgeblich ist dabei nie der roh angezeigte Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der verbleibende Wert ist die Grundlage für die Einstufung. Gerade an der Schwelle zwischen zwei Stufen kann das entscheidend sein. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Steht ein Fahrverbot im Raum und wäre es Ihr erstes – also ohne rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls.

Probezeit, Halterpost und Verfahren aus der Ferne

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange nichts rechtskräftig ist, treten diese Folgen nicht ein – das spricht dafür, die Frist ernst zu nehmen.

Wird Post an den Halter geschickt, gilt auch dort: Niemand muss sich selbst belasten. Eine vorschnelle Benennung oder ein erklärender Beisatz im Antwortfeld kann das Verfahren in eine Richtung lenken, die sich später kaum korrigieren lässt. Wer zur Sache schweigt, darf deswegen nicht als überführt behandelt werden; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – falls Sie weiter entfernt von Frankfurt (Oder) wohnen, ist eine Anreise also nicht zwangsläufig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe einen Anhörungsbogen zur Puschkinstraße in Frankfurt (Oder) bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie können sich zum Vorwurf zurückhalten, ohne dass Ihnen das zum Nachteil ausgelegt werden darf.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben.

Kann man die Messung dieser stationären Anlage überprüfen lassen?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Dabei lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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