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Geblitzt in Elstorf, Lindenstraße – stationäre Messanlage

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Geblitzt in Elstorf, Lindenstraße – stationäre Messanlage

Sie haben Post bekommen, weil Ihnen an der Lindenstraße in Elstorf ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird. An dieser Stelle steht eine stationäre Messanlage. Ob daraus am Ende eine Geldbuße, ein Punkt oder sogar ein Fahrverbot wird, hängt davon ab, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und ob der Vorwurf einer Überprüfung standhält.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Gegen einen bereits zugestellten Bußgeldbescheid läuft dagegen eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann. Eine Begründung muss dem Einspruch nicht sofort beigefügt werden – sie kann nachgereicht werden, wenn der Akteninhalt bekannt ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße Lindenstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Elstorf
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Niedersachsen

Anhörungsbogen zur Lindenstraße: Was Sie sagen müssen – und was nicht

Wer als Halter angeschrieben wird, muss Angaben zur eigenen Person machen, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst – wer gefahren ist, wie schnell gefahren wurde, warum – besteht keine Auskunftspflicht. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf auch nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gerade bei Fahrzeugen, die mehrere Personen nutzen, ist die Zuordnung zum Fahrer ein eigener Prüfungspunkt. Schnelle schriftliche Erklärungen, die gut gemeint sind, engen den Spielraum dagegen oft ein. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was die Akte überhaupt hergibt: Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits bevor ein Bußgeldbescheid erlassen ist. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und eben die Frage, ob Sie als Fahrer erkennbar sind. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört es zu den Unterlagen, die eingesehen werden können.

Innerorts oder außerorts – warum das für die Folgen entscheidend ist

Ob eine Strecke wie die Lindenstraße im Bußgeldrecht als innerorts oder außerorts behandelt wird, richtet sich nicht nach dem Eindruck vor Ort, sondern nach der Beschilderung, also der Ortstafel. Das ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – für Pkw im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Unabhängig davon gilt: Maßgeblich ist nicht der rohe Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Schwellen, an denen aus einer reinen Geldbuße ein Punkt oder ein Fahrverbot wird, kann das den Ausschlag geben. Ein Punkt im Fahreignungsregister ist ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Deshalb lohnt der genaue Blick auf Vorwurf, Toleranzabzug und die Beschilderung, die der Messung zugrunde gelegt wurde.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes im Raum steht; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, lässt sich nur anhand Ihrer konkreten Situation beurteilen. Zum anderen darf beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, etwa passend zum Urlaub.

Fahranfänger sollten besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist in der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das aber nicht. Falls Sie weiter entfernt von Elstorf wohnen, lässt sich der Großteil des Verfahrens dennoch ortsunabhängig führen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ein kurzer Blick in die Police vor der Mandatierung ist sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe einen Anhörungsbogen zur Lindenstraße in Elstorf erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden; eine Begründung kann später folgen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig – eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Kann die Messung an dieser stationären Anlage überprüft werden?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid, und dabei lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.

Weitere Messstellen: Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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