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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Neustadt (Wied), km 45,550, Richtung Frankfurt/Main

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Geblitzt auf der A 3 bei Neustadt (Wied), km 45,550, Richtung Frankfurt/Main

An dieser Stelle der A 3 bei Neustadt (Wied), km 45,550, in Richtung Frankfurt/Main wurde mobil gemessen. Zugelassen waren dort 100 km/h. Wenn Sie Post mit einem Anhörungsbogen oder einem Bußgeldbescheid erhalten haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Was wird Ihnen konkret vorgeworfen, und ist der vorgeworfene Wert überhaupt belastbar?

Wichtig ist der Zeitrahmen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen dagegen ist noch keine Entscheidung: Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Neustadt (Wied)
Fahrtrichtung Frankfurt/Main
Bundesland Rheinland-Pfalz
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät ESO ES 8.0
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempolimit 100 auf der A 3 – und was das für die Einordnung bedeutet

Die A 3 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Für Ihren Fall heißt das, dass der Vorwurf nach der außerörtlichen Staffelung bewertet wird – gestaffelt danach, um wie viele Stundenkilometer die zulässigen 100 km/h überschritten worden sein sollen.

Maßgeblich ist dabei nicht der Rohwert des Messgeräts. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Gerade an den Schwellen zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden, weshalb sich ein genauer Blick auf die Berechnung lohnt.

Ein weiterer Punkt betrifft die Beschilderung. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung und können dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein. Ob die für Ihren Fall angesetzte Begrenzung wirksam und für Fahrende erkennbar angeordnet war, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern nur anhand der Verfahrensakte prüfen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Ist für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Ob im konkreten Fall ein Fahrverbot in Betracht kommt, hängt vom Ergebnis nach Toleranzabzug ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa in den Urlaub legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch ganz abgesehen werden, dann fällt die Geldbuße höher aus; ob das möglich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders aufmerksam sein: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – bis dahin bleibt Raum, die Sache zu prüfen.

Akteneinsicht und Verfahren aus der Ferne

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zuzuordnen sind. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. Der Ablauf ist überschaubar: Frist wahren, Akte anfordern, danach inhaltlich Stellung nehmen.

Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, ist das kein Hindernis. Der Schriftverkehr mit Behörde und Anwalt lässt sich vollständig aus der Ferne führen; eine Anreise ist allein für die Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig – eine Deckungsanfrage vor der weiteren Bearbeitung ist deshalb sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: ES 8.0

So misst der ES 8.0

Der ES 8.0 gehört wie der bekannte Einseitensensor ES 3.0 zur Geräteserie „ESO“. Inhaberin der Baumusterprüfbescheinigung ist nach der Liste der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) heute die Kistler Instrumente GmbH. Die PTB ordnet das Gerät den Weg-Zeit-Messgeräten mit Helligkeitssensoren zu. Solche Geräte arbeiten passiv: Sie senden keine Strahlen aus, sondern empfangen nur Licht. Mehrere Helligkeitssensoren sind in festen Abständen nebeneinander angeordnet. Fährt ein Fahrzeug vorbei, zeichnet jeder Sensor ein Helligkeitsprofil auf; die Profile sind wegen des Sensorabstands zeitlich gegeneinander verschoben. Aus dieser Zeitverschiebung und dem bekannten Sensorabstand berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Nach der Beschreibung in der Rechtsprechung hat der ES 8.0 fünf Sensoren: drei für die Geschwindigkeit und zwei für den Abstand des Fahrzeugs zum Gerät, der für die Zuordnung zu einem Fahrstreifen wichtig ist.

Der ES 8.0 wird vor allem mobil am Fahrbahnrand eingesetzt; Geräte dieser Art sind auch für stationären oder teilstationären Betrieb vorgesehen.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung daher nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und Softwareversion; passende Gebrauchsanweisung.
  • Falldatei: Messdaten und Beweisfoto werden als digital signierte Falldatei gespeichert. Sie kann in lesbarer Form angefordert und ihre Unverändertheit mit dem Referenz-Auswerteprogramm geprüft werden.
  • Zuordnung: Der ES 8.0 blendet den gemessenen Abstand zum Fahrzeug ein. Passt dieser Abstand zur Fahrspur, auf der das Fahrzeug im Foto zu sehen ist? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung darf ein Gericht einen Beweisantrag zu einer solchen Abweichung nicht allein mit dem Hinweis auf das standardisierte Messverfahren ablehnen.
  • Aufstellung und Messprotokoll: Standort, Ausrichtung zur Fahrbahn, Dokumentation des Messaufbaus.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Frühere Softwarestände des ES 8.0 haben sogenannte Rohmessdaten gespeichert; nach der Rechtsprechung ist das seit der 3. Revision der Baumusterprüfbescheinigung (Februar 2020) nicht mehr der Fall. Die obergerichtliche Rechtsprechung hält Messungen auch ohne diese Daten für verwertbar. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung führt die fehlende Speicherung von Rohmessdaten für sich genommen nicht zu einem Verwertungsverbot; ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Messdaten besteht (Einzelheiten hier). Bei älteren Softwareständen kann es sinnvoll sein, vorhandene Daten anzufordern.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum ES 8.0, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: ES 8.0 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Es waren dort 100 km/h erlaubt – zählt die Stelle als innerorts oder außerorts?

Als außerorts. Die A 3 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend nach den außerörtlichen Sätzen bewertet, die bei gleicher Überschreitung niedriger liegen als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt in Richtung Frankfurt/Main bekommen. Muss ich schreiben, wer gefahren ist?

Ihre Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht nötig; die inhaltliche Prüfung erfolgt sinnvollerweise erst nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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