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Geblitzt auf der A 2 bei Grabow, Burg: Richtung Berlin

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Geblitzt auf der A 2 bei Grabow, Burg: Richtung Berlin

Auf der A 2 bei Grabow, Burg wurde in Fahrtrichtung Berlin die Geschwindigkeit mit einem Blitzeranhänger gemessen. Zulässig waren an dieser Stelle 120 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Was wird Ihnen konkret vorgeworfen, und welche Frist läuft gerade?

Wichtig ist der Unterschied zwischen beiden Schreiben. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang – gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Diese zwei Wochen sollten Sie nutzen, bevor Sie sich über Inhalte Gedanken machen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 2 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Grabow, Burg
Fahrtrichtung Berlin
Bundesland Sachsen-Anhalt
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der A 2: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Die A 2 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Messung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der im Messgerät erfasst wurde, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Abzug kann darüber entscheiden, ob Sie noch in einer niedrigeren Stufe der Bußgeldstaffel landen oder nicht.

Bei einer Begrenzung auf 120 km/h liegen die relevanten Schwellen näher zusammen, als es auf der Autobahn zunächst wirkt. Ab 21 km/h Überschreitung – gemessen nach Toleranzabzug – kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Auf Autobahnen gilt allgemein, dass Begrenzungen durch Beschilderung angeordnet werden, auch vorübergehend und in wechselnder Höhe. Welche Beschilderung für Ihren Fall herangezogen wird und ob sie den Vorwurf trägt, ergibt sich erst aus der Akte.

Messung mit dem Blitzeranhänger – was geprüft werden kann

Gemessen wurde hier mit einem Blitzeranhänger. Für die rechtliche Bewertung ändert die Bauform nichts an den Anforderungen: Die Messung muss ordnungsgemäß durchgeführt und das Gerät wirksam geeicht sein, die Beschilderung muss die vorgeworfene Begrenzung tatsächlich abdecken, und der Verstoß muss dem Fahrer zugeordnet werden können.

Diese Punkte lassen sich nicht anhand des Bescheids beurteilen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; erst dann ist erkennbar, welche Unterlagen die Behörde zur Messung, zur Eichung und zur Beschilderung vorgelegt hat. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, wird auch geprüft, ob sich daraus eine tragfähige Zuordnung zum Fahrer ergibt. Sinnvoll ist daher die Reihenfolge: erst die Einspruchsfrist sichern, dann Akteneinsicht, dann inhaltlich Stellung nehmen.

Erhalten Sie den Anhörungsbogen als Halter des Fahrzeugs, obwohl Sie nicht gefahren sind, gilt: Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Ausgestaltung wichtig. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, lässt sich nur am Einzelfall beurteilen und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb lohnt der Blick in die Akte, bevor etwas rechtskräftig wird.

Falls Sie weiter von Grabow, Burg entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen, Akteneinsicht und Schriftverkehr laufen über den Anwalt; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 2 galten 120 km/h – zählt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, unabhängig von der Höhe der angeordneten Begrenzung. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei einer vergleichbaren Überschreitung innerorts.

Ist eine Messung mit dem Blitzeranhänger angreifbar?

Pauschal lässt sich das nicht sagen. Geprüft werden können unter anderem die Durchführung der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer – dafür ist Akteneinsicht über einen Anwalt der übliche Weg.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen, keinen Bescheid. Muss ich reagieren?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung; die Zwei-Wochen-Frist für einen Einspruch beginnt erst mit der Zustellung eines Bußgeldbescheids.

Weitere Messstellen auf der A 2 in Sachsen-Anhalt

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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