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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 2 bei Wendeburg Richtung Berlin, ca. 1 km vor Zweidorfer Holz

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Geblitzt auf der A 2 bei Wendeburg Richtung Berlin, ca. 1 km vor Zweidorfer Holz

Auf der A 2 bei Wendeburg, rund einen Kilometer vor der Raststätte Zweidorfer Holz, wird in Fahrtrichtung Berlin mit einer festen Anlage die Geschwindigkeit gemessen. Zulässig sind an dieser Stelle 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post von der Bußgeldstelle bekommen haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Was steht in dem Schreiben, und welche Frist läuft dadurch?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Ein Bußgeldbescheid dagegen wird nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingeht – begründen müssen Sie den Einspruch in diesem Moment noch nicht. Diese Seite ordnet ein, was an einer Autobahnmessung mit Tempo 80 üblicherweise geprüft wird und welche Folgen je nach Höhe der Überschreitung im Raum stehen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 2 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Wendeburg
Fahrtrichtung Berlin
Bundesland Niedersachsen
Art der Messung Fester Blitzer
Messgerät Traffistar S330
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Warum der Wert nach Toleranzabzug zählt

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig als Außerortsstrecke behandelt. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Messung, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger. Für die Einordnung Ihres Falls ist außerdem nicht der Wert entscheidend, der zunächst gemessen wurde: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach ist maßgeblich. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe kann das den Unterschied machen.

Ein Tempolimit von 80 km/h auf einer Autobahn ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten, und für ein Verfahren ist deshalb regelmäßig von Interesse, welche Zeichen zur Tatzeit galten, wie sie aufgestellt waren und ob sie für den Fahrer erkennbar waren. Ob es an dieser konkreten Stelle Beanstandungen gibt, lässt sich nicht pauschal sagen – das zeigt erst die Akte.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit – ab wann es ernst wird

Punkte im Fahreignungsregister kommen erst ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: dann ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist wichtig, dass es nicht zwingend sofort beginnt: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen.

In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot auch absehen; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab, etwa wenn der Arbeitsplatz davon abhängt. Diese Argumentation muss vorgetragen und belegt werden, von allein passiert sie nicht.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Schreiben der Bußgeldstelle gehen zunächst an den Fahrzeughalter. Halter und Fahrer müssen aber nicht dieselbe Person sein. Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Ihre Personalien zu bestätigen; Angaben zur Sache – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt dadurch nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Voreilige Erklärungen lassen sich später dagegen kaum zurücknehmen.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. Der Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akte anfordern, dann inhaltlich entscheiden.

Falls Sie nicht in der Nähe von Wendeburg wohnen, ist das kein Hindernis. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen; Unterlagen und Kommunikation laufen digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein Blick in die Police oder eine kurze Deckungsanfrage klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330

So misst der Traffistar S330

Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.

Was wir in der Akte prüfen

Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:

  • Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
  • Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
  • Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
  • Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
  • Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
  • Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.

Zur Einordnung

Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.

Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 2 Richtung Berlin schneller als 80 – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als Außerortsstrecke behandelt, auch wenn dort nur 80 km/h erlaubt sind. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei einer vergleichbaren Überschreitung innerorts.

Zählt der Wert aus dem Bescheid oder der gemessene Wert?

Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Liegt Ihre Überschreitung nah an einer Stufengrenze, kann dieser Abzug über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Muss ich als Halter angeben, wer das Auto bei Wendeburg gefahren hat?

Zur Sache – also auch zur Fahrerfrage – müssen Sie keine Angaben machen; nur Ihre Personalien sind Pflicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Weitere Messstellen auf der A 2 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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