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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Rudolstädter Straße Höhe 130 in Erfurt-Dittelstedt

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Geblitzt auf der Rudolstädter Straße Höhe 130 in Erfurt-Dittelstedt

Sie sind auf der Rudolstädter Straße Höhe 130 in Erfurt-Dittelstedt gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite ordnet ein, was die einzelnen Schreiben bedeuten und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben vor Ihnen liegt. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann – begründen müssen Sie ihn dabei nicht sofort. Erst über die Akteneinsicht zeigt sich, ob der Vorwurf in der vorgeworfenen Höhe tatsächlich trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Rudolstädter Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Erfurt-Dittelstedt
Bundesland Thüringen

Innerorts oder außerorts – warum das den Vorwurf verändert

Die Rudolstädter Straße ist eine Straße im Erfurter Stadtgebiet. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes ist entscheidend, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt. Maßgeblich ist dafür nicht das Gefühl beim Fahren und auch nicht der Eindruck der Bebauung, sondern allein die Beschilderung, also die Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts – deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie die Behörde die Stelle eingeordnet hat.

Ebenso wichtig ist die Frage, welche Geschwindigkeit an der konkreten Stelle überhaupt zulässig war. Beschränkungen können durch Verkehrszeichen angeordnet sein, und ein Vorwurf setzt voraus, dass die Beschilderung so aufgestellt war, dass sie für Vorbeifahrende auch erkennbar galt. Ob das der Fall war, lässt sich anhand der Akte und der dort enthaltenen Unterlagen nachvollziehen.

Zur vorgeworfenen Geschwindigkeit gilt: Vom gemessenen Wert wird eine Toleranz abgezogen. Erst der Wert danach ist die Grundlage für die weitere Bewertung. Liegt er nahe an einer Stufengrenze, kann eine Korrektur spürbare Folgen für die Einordnung haben.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Fahrerfrage

Häufig geht das erste Schreiben an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Person auch gefahren ist. Im Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was in der Akte steht. Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört dessen Auswertbarkeit ebenfalls zur Prüfung.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich führen. Falls Sie nicht in Erfurt oder der Umgebung wohnen, ist dafür kein persönlicher Termin erforderlich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit</p>

Punkte im Fahreignungsregister kommen erst ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bleibt der maßgebliche Wert darunter, geht es allein um die Geldbuße.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist der Zeitpunkt oft der entscheidende Punkt: Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab – etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung in Bußgeldsachen häufig. Ein Blick in die Police vor der ersten Reaktion ist deshalb oft hilfreich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Rudolstädter Straße erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden.},

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Eine Begründung kann später nachgereicht werden.

Spielt es eine Rolle, ob die Messstelle innerorts liegt?

Ja, denn innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts. Ob innerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung durch die Ortstafel.

Weitere Messstellen: Thüringen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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