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Messstellen im Fokus

Geblitzt in der Stotternheimer Straße Ecke Nödaer Straße in Erfurt

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Geblitzt in der Stotternheimer Straße Ecke Nödaer Straße in Erfurt

Sie sind an der Stotternheimer Straße Ecke Nödaer Straße in Erfurt gemessen worden und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt vor allem darum, welches Schreiben Ihnen vorliegt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden.

Bevor Sie etwas ausfüllen oder unterschreiben, lohnt ein nüchterner Blick auf den Vorwurf. Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – auch bereits, bevor ein Bescheid ergangen ist – und anschließend geprüft werden, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße Stotternheimer Straße Ecke Nödaer Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Erfurt
Bundesland Thüringen

Innerorts oder außerorts – warum das an dieser Kreuzung zählt

Wie hoch die Regelsätze ausfallen, hängt nicht nur von der Überschreitung ab, sondern auch davon, ob die Stelle als innerorts oder als außerorts gilt. Maßgeblich ist dafür allein die Beschilderung, also die Ortstafel, nicht der Eindruck vom Straßenbild und auch nicht die Höhe des jeweils angeordneten Tempolimits. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: bei Pkw im Regelfall ab 31 km/h, außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung.

Deshalb gehört zu jeder Prüfung eines Vorwurfs an der Stotternheimer Straße Ecke Nödaer Straße auch die Frage, welche Beschilderung dem Vorwurf zugrunde gelegt wurde und ob sie für die Fahrtrichtung, in der Sie unterwegs waren, überhaupt klar erkennbar war. Ein Schild, das verdeckt, ungültig oder für die konkrete Stelle nicht eindeutig ist, kann den gesamten Vorwurf in Frage stellen. Was dazu in der Akte steht, zeigt erst die Akteneinsicht.

Wichtig ist außerdem: Vorgeworfen wird nicht der Wert, den ein Gerät anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an Grenzen, an denen Punkte oder ein Fahrverbot beginnen, kann dieser Unterschied entscheidend sein.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Ein Fahrverbot muss nicht in jedem Fall bestehen bleiben: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich am Einzelfall, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange noch keine Rechtskraft eingetreten ist, stehen diese Folgen nicht fest – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Halterpost, Fahrerfrage und der weitere Ablauf

Wird ein Fahrzeughalter angeschrieben, obwohl er selbst nicht gefahren ist, entsteht daraus keine Pflicht, sich oder Angehörige zu belasten. Niemand muss Angaben machen, die ihn selbst betreffen. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist gerade die Zuordnung zum Fahrer ein Punkt, der sachlich geprüft werden kann, statt ihn durch vorschnelle Angaben im Anhörungsbogen zu klären.

Der weitere Weg ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht beantragen, Vorwurf prüfen. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall verzichtbar. Falls Sie weiter von Erfurt entfernt wohnen, kann das ein praktischer Aspekt sein. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung Stotternheimer Straße Ecke Nödaer Straße bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gelten hier die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach dem Straßenbild. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist früher vorgesehen als außerorts.

Kann die Akte schon vor einem Bußgeldbescheid eingesehen werden?

Ja, über einen Anwalt ist Akteneinsicht auch schon vor einem Bescheid möglich. Geprüft werden können dabei unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Thüringen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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