Sie wurden auf der A 71 bei Gräfenroda in Fahrtrichtung Erfurt bei km 113,45 gemessen. An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h, die Messung erfolgte mobil mit einem Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets nach den außerörtlichen Regelsätzen behandelt.
Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben Ihnen vorliegt. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung in der Sache: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zum Tatvorwurf nicht. Ist bereits ein Bußgeldbescheid zugestellt, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch möglich ist – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst nach Akteneinsicht über einen Anwalt lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 71 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Gräfenroda |
| Fahrtrichtung | Erfurt |
| Bundesland | Thüringen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf der Autobahn: Wie sich die Überschreitung auswirkt
Von dem gemessenen Wert wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Beurteilung ist ausschließlich der Wert, der nach diesem Abzug übrig bleibt – und zwar nach den außerörtlichen Sätzen, weil Autobahnen im Bußgeldkatalog generell als außerorts gelten. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus; für Ihre Messung auf der A 71 gilt die niedrigere Staffel.
Wichtig ist die Schwelle von 21 km/h: Ab dieser Überschreitung ist im Fahreignungsregister ein Punkt vorgesehen. Sieht der Bußgeldkatalog für die konkrete Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, werden zwei Punkte eingetragen. Die Sanktionen sind gestaffelt, das heißt: Liegt Ihr Messwert nur knapp über einer dieser Stufen, kann die Prüfung von Toleranzabzug und Messwert im Ergebnis über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Genau deshalb lohnt der Blick in die Akte, bevor Sie zahlen.
Auf Autobahnen wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Beschilderung angeordnet – dauerhaft oder nur zeitweise. Ob die für den Tatzeitpunkt vorgeworfene Begrenzung wirksam und ausreichend erkennbar angeordnet war, ist eine Frage, die sich anhand der Verfahrensunterlagen klären lässt.
Mobile Messung: Welche Punkte sich überprüfen lassen
Weil hier mobil gemessen wurde, kommt es besonders auf die Unterlagen zur konkreten Messung an. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung, die für die Stelle maßgeblich sein soll, sowie die Zuordnung der Messung zum Fahrer.
Die Fahrerfrage spielt eine eigene Rolle, denn Post der Bußgeldstelle geht zunächst an den Halter. Wer das Fahrzeug tatsächlich geführt hat, müssen Sie nicht von sich aus mitteilen. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht als Eingeständnis gedeutet und nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich anhand der Akteneinsicht beurteilen, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten der anwaltlichen Verteidigung im Bußgeldverfahren; eine Anfrage bei Ihrem Versicherer vor der weiteren Entscheidung ist deshalb sinnvoll.
Fahrverbot, Probezeit und Verteidigung aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot und ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt worden, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist –, hängt vollständig von Ihrer persönlichen Situation ab und muss belegt vorgetragen werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.
Falls Sie weiter von Gräfenroda entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Korrespondenz, Einspruch, Akteneinsicht und die weitere Verteidigung laufen schriftlich beziehungsweise über die Kanzlei; eine persönliche Anreise ist dafür regelmäßig nicht erforderlich.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 71 Richtung Erfurt unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer nach den außerörtlichen Regelsätzen bewertet. Für Ihre Messung bei Gräfenroda gilt damit die außerörtliche Staffel, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfällt als innerorts.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person; zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, mich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.
Weitere Messstellen: Thüringen
- Geblitzt auf der A 71 bei Schillingstedt (Sömmerda), Richtung Sangerhausen
- Geblitzt auf der A 71 am Hochwaldtunnel bei Zella-Mehlis, Richtung Meiningen
- Geblitzt auf der A 71 bei km 117,0, Rennsteigtunnel, Richtung Schweinfurt
- Geblitzt auf der A 71 Höhe Mittelhausen in Erfurt, Richtung Sömmerda
- Geblitzt auf der B 4 in Ilfeld Richtung Nordhausen
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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