Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 71 bei Gräfenroda, km 113,45, Richtung Erfurt

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 71 bei Gräfenroda, km 113,45, Richtung Erfurt

Sie wurden auf der A 71 bei Gräfenroda in Fahrtrichtung Erfurt bei km 113,45 gemessen. An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h, die Messung erfolgte mobil mit einem Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets nach den außerörtlichen Regelsätzen behandelt.

Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben Ihnen vorliegt. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung in der Sache: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zum Tatvorwurf nicht. Ist bereits ein Bußgeldbescheid zugestellt, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch möglich ist – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst nach Akteneinsicht über einen Anwalt lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 71 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Gräfenroda
Fahrtrichtung Erfurt
Bundesland Thüringen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Von dem gemessenen Wert wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Beurteilung ist ausschließlich der Wert, der nach diesem Abzug übrig bleibt – und zwar nach den außerörtlichen Sätzen, weil Autobahnen im Bußgeldkatalog generell als außerorts gelten. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus; für Ihre Messung auf der A 71 gilt die niedrigere Staffel.

Wichtig ist die Schwelle von 21 km/h: Ab dieser Überschreitung ist im Fahreignungsregister ein Punkt vorgesehen. Sieht der Bußgeldkatalog für die konkrete Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, werden zwei Punkte eingetragen. Die Sanktionen sind gestaffelt, das heißt: Liegt Ihr Messwert nur knapp über einer dieser Stufen, kann die Prüfung von Toleranzabzug und Messwert im Ergebnis über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Genau deshalb lohnt der Blick in die Akte, bevor Sie zahlen.

Auf Autobahnen wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Beschilderung angeordnet – dauerhaft oder nur zeitweise. Ob die für den Tatzeitpunkt vorgeworfene Begrenzung wirksam und ausreichend erkennbar angeordnet war, ist eine Frage, die sich anhand der Verfahrensunterlagen klären lässt.

Mobile Messung: Welche Punkte sich überprüfen lassen

Weil hier mobil gemessen wurde, kommt es besonders auf die Unterlagen zur konkreten Messung an. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung, die für die Stelle maßgeblich sein soll, sowie die Zuordnung der Messung zum Fahrer.

Die Fahrerfrage spielt eine eigene Rolle, denn Post der Bußgeldstelle geht zunächst an den Halter. Wer das Fahrzeug tatsächlich geführt hat, müssen Sie nicht von sich aus mitteilen. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht als Eingeständnis gedeutet und nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich anhand der Akteneinsicht beurteilen, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten der anwaltlichen Verteidigung im Bußgeldverfahren; eine Anfrage bei Ihrem Versicherer vor der weiteren Entscheidung ist deshalb sinnvoll.

Fahrverbot, Probezeit und Verteidigung aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot und ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt worden, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist –, hängt vollständig von Ihrer persönlichen Situation ab und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.

Falls Sie weiter von Gräfenroda entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Korrespondenz, Einspruch, Akteneinsicht und die weitere Verteidigung laufen schriftlich beziehungsweise über die Kanzlei; eine persönliche Anreise ist dafür regelmäßig nicht erforderlich.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 71 Richtung Erfurt unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer nach den außerörtlichen Regelsätzen bewertet. Für Ihre Messung bei Gräfenroda gilt damit die außerörtliche Staffel, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfällt als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person; zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, mich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren?

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.

Weitere Messstellen: Thüringen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite