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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Hamburg Richtung Norden, km 141,5

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Geblitzt auf der A 1 bei Hamburg Richtung Norden, km 141,5

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 1 bei Hamburg in Fahrtrichtung Norden bei Kilometer 141,5 erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt, denn davon hängt ab, welche Fristen laufen und was Sie ausfüllen müssen.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind – erst danach steht fest, wie belastbar der Vorwurf ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Hamburg
Fahrtrichtung Norden
Bundesland Hamburg

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für den Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts. Das ist für Sie relevant, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung innerorts höher ausfallen als außerorts. Eine Messung auf der A 1 wird deshalb nach den außerörtlichen Sätzen bewertet, unabhängig davon, dass die Stelle im Bereich einer Großstadt liegt.

Welche Höchstgeschwindigkeit an einer konkreten Autobahnstelle gilt, ergibt sich allein aus der dort angeordneten und sichtbar aufgestellten Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder zeitlich befristet sein, sie können sich abschnittsweise ändern und über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für das Verfahren bedeutet das: Der vorgeworfene Wert lässt sich nur dann sinnvoll beurteilen, wenn aus der Akte hervorgeht, welches Limit für den Messpunkt angeordnet war, ob die Zeichen ordnungsgemäß aufgestellt waren und ob die Abfolge der Schilder nachvollziehbar dokumentiert ist. Genau das ist ein Punkt, der sich über die Akteneinsicht klären lässt.

Ebenso wichtig ist der maßgebliche Geschwindigkeitswert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot entscheidend. Liegt der Vorwurf knapp über einer Stufengrenze, kann dieser Abzug den Ausschlag geben.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht das erste Schreiben an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – verpflichtend. Angaben zur Sache, also ob und wie Sie gefahren sind, müssen Sie nicht machen. Wenn Sie zur Sache schweigen, gilt das nicht als Eingeständnis und darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.

Vorschnelle Erklärungen sind daher selten hilfreich. Sinnvoller ist es, zunächst die Akte anzufordern und zu prüfen, welche Unterlagen die Behörde überhaupt vorhält. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich im Rahmen der Einsicht beurteilen, ob daraus überhaupt eine Zuordnung zu einer bestimmten Person hergeleitet werden kann.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und ein Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die betreffende Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In besonderen Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Punkte müssen konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb lohnt der Blick in die Akte, bevor etwas rechtskräftig wird.

Falls Sie weiter entfernt von Hamburg wohnen, ist kein Termin vor Ort nötig: Die Korrespondenz mit Behörde und Verteidigung lässt sich vollständig auf dem Schriftweg und digital führen. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 1 bei Hamburg erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Die Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.

Wird die Messung außerorts bewertet, obwohl die Stelle bei Hamburg liegt?

Ja. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, und die außerörtlichen Regelsätze liegen bei gleicher Überschreitung unter den innerörtlichen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung kann später nachgereicht werden, etwa nach Akteneinsicht.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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