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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 517 in Kirchhundem, Welschen-Ennest

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Geblitzt auf der B 517 in Kirchhundem, Welschen-Ennest

Sie wurden auf der B 517 in Kirchhundem, Welschen-Ennest, mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post erhalten. Ob es sich dabei um einen Anhörungsbogen oder schon um einen Bußgeldbescheid handelt, entscheidet darüber, was jetzt wichtig ist: Beim Anhörungsbogen geht es zunächst um die Frage, wer gefahren ist, beim Bußgeldbescheid läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung.

Ein Einspruch muss nicht sofort begründet werden. Sinnvoll ist deshalb regelmäßig, die Frist zu sichern und anschließend über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen. Erst mit der Akte lässt sich beurteilen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 517 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Kirchhundem, Welschen-Ennest
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Bundesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit

Die B 517 ist eine Bundesstraße. Anders als bei Autobahnen, die im Bußgeldkatalog stets als außerorts gelten, richtet sich bei einer Bundesstraße die Einordnung nach der Beschilderung: Maßgeblich ist, ob die Messstelle hinter der Ortstafel liegt oder außerhalb des geschlossenen Ortsbereichs. Das ist kein rein formaler Punkt, denn innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts.

Aus einem Tempolimit allein lässt sich diese Frage nicht zuverlässig ableiten, weil Geschwindigkeiten sowohl inner- als auch außerorts durch Verkehrszeichen abweichend geregelt werden können. Zu prüfen ist daher, welches Limit an der konkreten Stelle galt, ob es durchgehend und rechtzeitig erkennbar ausgeschildert war und ob die Behörde die Strecke in ihrem Bescheid zutreffend zugeordnet hat. Unterlagen zur Beschilderung sind Teil dessen, was über die Akteneinsicht zugänglich wird.

Wichtig ist außerdem die Messtoleranz: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, und nur der Wert danach ist für die Bewertung des Verstoßes maßgeblich. Liegt der Vorwurf knapp über einer Grenze, kann sich das unmittelbar auf die Folgen auswirken.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person, also etwa Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache – ob Sie gefahren sind, wie schnell, warum – müssen Sie nicht machen.

Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade wenn mehrere Personen das Fahrzeug nutzen, ist eine spontane schriftliche Erklärung häufig nachteilig, weil sie Angaben in die Akte bringt, die sonst erst noch bewiesen werden müssten. Sofern ein Messfoto vorliegt, lässt sich erst nach Einsicht in die Akte beurteilen, ob die Aufnahme eine Zuordnung zum Fahrer überhaupt zulässt.

Praktisch heißt das: Person bestätigen, zur Sache zunächst nichts sagen und die Bewertung der Beweislage auf die Akte stützen. Ein bereits zugestellter Bußgeldbescheid ändert daran nichts, außer dass zusätzlich die Zwei-Wochen-Frist im Blick behalten werden muss.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darlegung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter von Kirchhundem entfernt wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Korrespondenz, Akteneinsicht und Einspruch erfordern keine persönliche Anwesenheit. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ist die Messstelle auf der B 517 in Welschen-Ennest innerorts oder außerorts?

Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also danach, ob die Stelle innerhalb der Ortstafel liegt. Da innerorts höhere Regelsätze gelten, gehört diese Einordnung zu den Punkten, die anhand der Akte überprüft werden sollten.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – und damit auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie nichts sagen; Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden, die inhaltliche Prüfung erfolgt anschließend nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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