Sie wurden auf der B 469 bei Großostheim gemessen und haben inzwischen Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite erklärt, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Frist für Sie läuft und welche Punkte sich an einer Geschwindigkeitsmessung überhaupt überprüfen lassen.
Wichtig ist zunächst die Reihenfolge: Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Erst danach geht es um den Inhalt – etwa um den Wert nach Abzug der Messtoleranz, um die Beschilderung und um die Frage, wer das Fahrzeug geführt hat. Über einen Anwalt kann dazu Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits vor einem Bescheid.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 469 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Großostheim |
| Bundesland | Bayern |
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was liegt vor?
Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen: Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf auch nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt ebenso, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und die Fahrerfrage im Raum steht.
Anders ist es beim Bußgeldbescheid. Hier läuft ab Zustellung die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch. Verstreicht sie, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb lohnt es sich, das Zustelldatum auf dem Umschlag oder der Zustellungsurkunde festzuhalten, bevor über den Inhalt gesprochen wird.
Ein Einspruch verpflichtet Sie nicht, sich sofort inhaltlich zu erklären. Er hält die Sache zunächst offen, damit die Akte eingesehen und der Vorwurf überprüft werden kann.
Innerorts oder außerorts: Warum die Einordnung zählt
Die B 469 ist eine Bundesstraße, und solche Straßen können abschnittsweise innerhalb wie außerhalb geschlossener Ortschaften verlaufen. Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nicht nach dem Gefühl beim Fahren, sondern nach der Beschilderung – maßgeblich ist die Ortstafel. Das ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts.
Ebenso wichtig ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der konkreten Stelle. Sie ergibt sich aus der allgemeinen Regelung und aus der vorhandenen Beschilderung, die auch nur zeitweise gelten kann. Zur Prüfung gehört daher, ob die Beschilderung für die Fahrtrichtung, in der Sie unterwegs waren, klar, ausreichend sichtbar und in der behaupteten Form vorhanden war.
Für die Bewertung entscheidend ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert: Davon wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach ist maßgeblich. Liegt er nur knapp über einer Schwelle, kann sich das auf die Rechtsfolgen auswirken. Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist. Zum anderen gilt beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand –, dass der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festgelegt werden kann. Das erlaubt eine Abstimmung mit Urlaub oder betrieblichen Abläufen.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb sollte hier nicht vorschnell gezahlt werden.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Großostheim wohnen, ist das ein Punkt, den Sie früh ansprechen sollten. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer klärt das meist schnell.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 469 erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?
Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – und damit auch zur Fahrerfrage – müssen Sie sich nicht äußern; Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung möglich.
Spielt es eine Rolle, ob die Stelle in Großostheim als innerorts oder außerorts gilt?
Ja. Die Einordnung richtet sich nach der Beschilderung, insbesondere der Ortstafel, und innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts.
Weitere Messstellen: Bayern
- Geblitzt auf der A 3 bei Hösbach Richtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Hösbach, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Marktheidenfeld, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Kitzingen, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg, km 9,694, Richtung München
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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