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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 320 (Redeneck Straße) bei Goyatz und Lieberose

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Geblitzt auf der B 320 (Redeneck Straße) bei Goyatz und Lieberose

Sie wurden auf der B 320, der Redeneck Straße im Bereich Goyatz und Lieberose, geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Fragen: Was steht genau in dem Schreiben, und welche Frist läuft dadurch?

Handelt es sich um einen Anhörungsbogen, ist noch keine Entscheidung gefallen. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden – eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 320 (Redeneck Straße) (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Goyatz, Lieberose
Bundesland Brandenburg

Bundesstraße: Beschilderung entscheidet über den Regelsatz

Die B 320 ist eine Bundesstraße. Anders als bei Autobahnen, die im Bußgeldkatalog stets als außerorts gelten, lässt sich bei einer Bundesstraße nicht pauschal sagen, ob der Vorwurf nach den innerörtlichen oder den außerörtlichen Regelsätzen behandelt wird. Maßgeblich ist allein die Beschilderung, also insbesondere die Ortstafel: Beginnt die geschlossene Ortschaft vor der Messstelle, gelten die innerörtlichen Sätze – und diese sind bei gleicher Überschreitung höher als außerorts.

Genau hier lohnt ein genauer Blick, denn die Einordnung kann über die Höhe der Geldbuße und im Grenzbereich auch über ein Fahrverbot entscheiden. Ebenso wichtig ist, welches Tempolimit an der konkreten Stelle tatsächlich angeordnet und wie es ausgeschildert war. Ob die Beschilderung an dieser Stelle eindeutig, vollständig und für Fahrende rechtzeitig erkennbar war, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern nur anhand der Verfahrensakte und der zugehörigen Unterlagen prüfen.

Beachten Sie außerdem: Von dem gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen. Nur der Wert nach diesem Abzug ist für die Bewertung des Vorwurfs maßgeblich. Ein Vorwurf, der knapp über einer Stufe des Bußgeldkatalogs liegt, kann dadurch in eine andere Kategorie fallen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig kommt zuerst ein Anhörungsbogen. Dieser ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Vorwurf und dazu, wer gefahren ist, besteht keine Äußerungspflicht. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten verwertet werden.

Vorschnelle Angaben sind gerade deshalb heikel: Sie können eine Zuordnung erst herstellen, die sonst möglicherweise offen geblieben wäre. Sinnvoller ist es, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertbarkeit zu diesen Prüfpunkten.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Goyatz oder Lieberose wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, eine persönliche Anreise zur Beauftragung ist nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe einen Anhörungsbogen zur B 320 bei Goyatz bekommen – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Gilt der Vorwurf hier als innerorts oder als außerorts?

Das richtet sich bei einer Bundesstraße wie der B 320 nach der Beschilderung, insbesondere danach, ob die Messstelle innerhalb der durch Ortstafel gekennzeichneten geschlossenen Ortschaft liegt. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung muss nicht sofort erfolgen – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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