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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 174 Höhe Alter Güterbahnhof / Abzweig Großrückerswalde Gelobtland

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Geblitzt auf der B 174 Höhe Alter Güterbahnhof / Abzweig Großrückerswalde Gelobtland

Sie sind auf der B 174 in Höhe Alter Güterbahnhof am Abzweig Großrückerswalde Gelobtland gemessen worden und haben nun Post von der Bußgeldstelle. Ob es sich um einen Anhörungsbogen oder schon um einen Bußgeldbescheid handelt, macht einen erheblichen Unterschied: Nur der Bescheid löst eine Einspruchsfrist aus, und diese beträgt zwei Wochen ab Zustellung.

Wichtig ist deshalb zuerst der Blick auf Art und Datum des Schreibens. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und prüfen, ob die Vorwürfe in Ihrem Fall tragfähig sind. Angaben zur Sache müssen Sie dafür nicht machen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 174 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Höhe Alter Güterbahnhof Abzweig Großrückerswalde Gelobtland
Bundesland Sachsen

Bundesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit

Die B 174 ist eine Bundesstraße. Für die Höhe der Sanktion ist nicht der Straßentyp allein maßgeblich, sondern ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt. Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: Bei Pkw beginnt der Regelfall innerorts ab 31 km/h Überschreitung, außerorts ab 41 km/h.

Deshalb lohnt sich der Blick in die Akte gerade bei Stellen, die in der Nähe eines Abzweigs liegen. Geprüft werden kann unter anderem, welche Beschilderung für den Messpunkt maßgeblich war, ob sie ordnungsgemäß angeordnet und aufgestellt war und ob die Einordnung als innerorts oder außerorts im Bescheid dazu passt. Ebenso zählt, dass von der gemessenen Geschwindigkeit eine Messtoleranz abgezogen wird – maßgeblich ist erst der Wert danach, und manchmal entscheidet genau dieser Abzug über die nächste Sanktionsstufe.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Punkte

Erhalten Sie als Halter ein Schreiben, sind Angaben zu Ihrer Person verpflichtend. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis: Wer zur Sache nichts sagt, darf deshalb nicht als überführt gelten, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch für angeschriebene Halter.

Bei den Folgen ist die Höhe der Überschreitung nach Toleranzabzug ausschlaggebend. Ab 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei praktisch wichtige Punkte: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. Und in Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Fristen und der weitere Ablauf

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen sollte man sich darauf nicht.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten – eine kurze Rückfrage dort vorab ist sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 174 erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht; äußern Sie sich zur Sache nicht, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Zählt die Stelle am Abzweig Großrückerswalde Gelobtland als innerorts?

Das ergibt sich nicht aus dem Straßentyp, sondern aus der Beschilderung, also der Ortstafel. Da innerorts höhere Regelsätze und ein früheres Fahrverbot gelten, sollte diese Einordnung anhand der Akte überprüft werden.

Kann ich das Verfahren führen, ohne selbst vor Ort zu erscheinen?

Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und das Gericht kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist deshalb nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.

Weitere Messstellen: Sachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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