Sie sind auf der B 174 in Höhe Alter Güterbahnhof am Abzweig Großrückerswalde Gelobtland gemessen worden und haben nun Post von der Bußgeldstelle. Ob es sich um einen Anhörungsbogen oder schon um einen Bußgeldbescheid handelt, macht einen erheblichen Unterschied: Nur der Bescheid löst eine Einspruchsfrist aus, und diese beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Wichtig ist deshalb zuerst der Blick auf Art und Datum des Schreibens. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und prüfen, ob die Vorwürfe in Ihrem Fall tragfähig sind. Angaben zur Sache müssen Sie dafür nicht machen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 174 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Höhe Alter Güterbahnhof Abzweig Großrückerswalde Gelobtland |
| Bundesland | Sachsen |
Bundesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit
Die B 174 ist eine Bundesstraße. Für die Höhe der Sanktion ist nicht der Straßentyp allein maßgeblich, sondern ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt. Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: Bei Pkw beginnt der Regelfall innerorts ab 31 km/h Überschreitung, außerorts ab 41 km/h.
Deshalb lohnt sich der Blick in die Akte gerade bei Stellen, die in der Nähe eines Abzweigs liegen. Geprüft werden kann unter anderem, welche Beschilderung für den Messpunkt maßgeblich war, ob sie ordnungsgemäß angeordnet und aufgestellt war und ob die Einordnung als innerorts oder außerorts im Bescheid dazu passt. Ebenso zählt, dass von der gemessenen Geschwindigkeit eine Messtoleranz abgezogen wird – maßgeblich ist erst der Wert danach, und manchmal entscheidet genau dieser Abzug über die nächste Sanktionsstufe.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Punkte
Erhalten Sie als Halter ein Schreiben, sind Angaben zu Ihrer Person verpflichtend. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis: Wer zur Sache nichts sagt, darf deshalb nicht als überführt gelten, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch für angeschriebene Halter.
Bei den Folgen ist die Höhe der Überschreitung nach Toleranzabzug ausschlaggebend. Ab 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei praktisch wichtige Punkte: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. Und in Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.
Fristen und der weitere Ablauf
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen sollte man sich darauf nicht.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten – eine kurze Rückfrage dort vorab ist sinnvoll.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 174 erhalten – muss ich etwas ausfüllen?
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht; äußern Sie sich zur Sache nicht, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Zählt die Stelle am Abzweig Großrückerswalde Gelobtland als innerorts?
Das ergibt sich nicht aus dem Straßentyp, sondern aus der Beschilderung, also der Ortstafel. Da innerorts höhere Regelsätze und ein früheres Fahrverbot gelten, sollte diese Einordnung anhand der Akte überprüft werden.
Kann ich das Verfahren führen, ohne selbst vor Ort zu erscheinen?
Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und das Gericht kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist deshalb nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.
Weitere Messstellen: Sachsen
- Geblitzt auf der A 72 bei Niederdorf in Fahrtrichtung Leipzig
- Geblitzt auf der B 174 in Chemnitz nach Abfahrt Kleinolbersdorf
- Geblitzt auf der A 4 bei km 72,1 in Chemnitz
- Geblitzt auf der A 14 bei Schkeuditz
- Geblitzt auf der A 13 Höhe Airport in Dresden, Richtung Berlin
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.