Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 27 bei Eichenzell in Fahrtrichtung Fulda erhalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist, welche Frist für Sie zählt und welche Punkte in einem solchen Verfahren überhaupt überprüfbar sind.
Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie fristgerecht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht begründet werden. Angaben zur Sache sind freiwillig – über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen und erst danach entscheiden, wie weiter vorgegangen wird.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 27 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Eichenzell |
| Fahrtrichtung | Fulda |
| Bundesland | Hessen |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was liegt Ihnen vor?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Er dient dazu, den Vorwurf mitzuteilen und Ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Auch als Halter, der angeschrieben wird, müssen Sie sich nicht selbst belasten.
Ein Bußgeldbescheid ist dagegen eine förmliche Entscheidung. Ab der Zustellung läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Prüfen Sie deshalb das Zustelldatum auf dem Umschlag oder dem Zustellungsvermerk und nicht das Datum des Bescheids.
Innerorts oder außerorts: Warum das bei der B 27 den Unterschied macht
Bundesstraßen führen sowohl durch bebaute Bereiche als auch durch freie Strecken. Ob für Ihren Vorwurf die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich nicht nach dem Straßentyp und auch nicht nach dem Wert der zulässigen Geschwindigkeit, sondern allein nach der Beschilderung – maßgeblich ist die Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts im Regelfall früher vorgesehen: Für Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.
Genau deshalb lohnt sich bei einer Messung auf der B 27 in Fahrtrichtung Fulda ein genauer Blick darauf, welche Geschwindigkeit an der konkreten Stelle zulässig war und wie sie angeordnet und ausgeschildert ist. Hinzu kommt die Messtoleranz: Sie wird von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen, und nur der Wert danach ist für die Einordnung maßgeblich. Liegt der Vorwurf nahe an einer Grenze – etwa bei 21 km/h, ab denen es einen Punkt im Fahreignungsregister gibt, oder an der Fahrverbotsschwelle –, kann sich schon eine kleine Korrektur deutlich auswirken. Zwei Punkte sind vorgesehen, wenn ein Regelfahrverbot in Betracht kommt.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar bereits vor Erlass eines Bescheids. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dieses zum Prüfungsumfang.
Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, was eine Abstimmung mit Urlaub oder Arbeit ermöglicht. Zum anderen kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall und seiner Darlegung ab.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch das spricht dafür, den Vorwurf nicht ungeprüft hinzunehmen.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; ein großer Teil der Kommunikation lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt von Eichenzell wohnen, bedeutet das: Eine Anreise ist nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine Deckungsanfrage vor dem weiteren Vorgehen ist sinnvoll.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der B 27 Richtung Fulda unterwegs – muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Gelten bei Eichenzell die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze?
Das richtet sich allein nach der Beschilderung, insbesondere nach der Ortstafel an der konkreten Stelle. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist dort im Regelfall früher vorgesehen.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids; eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.
Weitere Messstellen: Hessen
- Geblitzt auf der B 27 bei Gersfeld, Fahrtrichtung Fulda
- Geblitzt auf der A 7 bei Fulda-Süd, Fahrtrichtung Kassel
- Geblitzt auf der A 7 bei Fulda Süd, Fahrtrichtung Kassel
- Geblitzt auf der B 27 bei Kassel-Niederzwehren, Fahrtrichtung Göttingen
- Geblitzt auf der B 455 in Eppstein, Höhe Bezirksstraße, Richtung Wiesbaden
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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