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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Fulda Süd, Fahrtrichtung Kassel

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Geblitzt auf der A 7 bei Fulda Süd, Fahrtrichtung Kassel

Sie sind auf der A 7 bei Fulda Süd in Fahrtrichtung Kassel geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Damit steht der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn im Raum – und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts, was für die Höhe des Regelsatzes von Bedeutung ist.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern – oder eben nicht. Liegt dagegen schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann. Eine Begründung muss der Einspruch dabei nicht sofort enthalten; sie kann nachgereicht werden, typischerweise nachdem über einen Anwalt Akteneinsicht genommen wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Fulda Süd
Fahrtrichtung Kassel
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn und was daraus für Ihren Fall folgt

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können sich abschnittsweise ändern und sie können auch nur vorübergehend gelten. Für die Beurteilung eines Vorwurfs kommt es deshalb darauf an, welches Limit an der konkreten Stelle in Fahrtrichtung Kassel zum Tatzeitpunkt tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war. Genau dieser Punkt lässt sich erst anhand der Verfahrensakte nachvollziehen, nicht anhand des Bescheids allein.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert einer Messung: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der danach verbleibende Wert ist für die Einordnung im Bußgeldkatalog relevant. Da die A 7 als Außerortsstrecke behandelt wird, fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts. Ob es bei einer Geldbuße bleibt oder Punkte und ein Fahrverbot hinzutreten, hängt allein von der Höhe der vorgeworfenen Überschreitung ab. Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Halterpost, Fahrerfrage und Schweigen zur Sache

Die Behörde ermittelt zunächst über die Halterdaten. Wer den Brief öffnet, ist damit nicht automatisch derjenige, dem der Verstoß nachgewiesen ist. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – verpflichtend. Angaben zur Sache sind es nicht. Wer sich zum Vorwurf nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Die Zuordnung zum Fahrer ist einer der Punkte, die sich nach Akteneinsicht prüfen lassen. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört dazu die Frage, ob es die Person überhaupt erkennbar abbildet. Ebenso überprüfbar sind die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Berechnung des vorwerfbaren Werts. Vorschnelle schriftliche Erklärungen zum Geschehen engen diese Prüfmöglichkeiten dagegen oft ein.

Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, sind zwei Dinge häufig entscheidend. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, was eine Planung mit Urlaub oder ruhigeren Wochen ermöglicht. Zum anderen kann in Ausnahmefällen ganz vom Fahrverbot abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre, richtet sich nach dem Einzelfall und muss dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.

Falls Sie weiter entfernt von Fulda wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen: Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation mit der Bußgeldstelle läuft schriftlich über den Verteidiger. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein Blick in die Police lohnt sich vor der ersten Reaktion.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 7 bei Fulda Süd als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden; die inhaltliche Auseinandersetzung kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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