Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 27, km 36,5, Fahrtrichtung Heilbronn, bei Eppingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der B 27, km 36,5, Fahrtrichtung Heilbronn, bei Eppingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt, ein gelber Umschlag liegt obenauf: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Wer an der Messstelle B 27, km 36,5, Fahrtrichtung Heilbronn, bei Eppingen geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst, ob sich Gegenwehr überhaupt lohnt – und ob die Messung „wasserdicht“ ist. Genau hier lohnt ein nüchterner Blick: Geschwindigkeitsmessungen sind oft standardisiert, aber nicht automatisch fehlerfrei.

Viele Betroffene zahlen vorschnell, weil sie Punkte oder ein Fahrverbot befürchten. Dabei entscheidet sich die Verteidigung nicht am Bauchgefühl, sondern an Unterlagen: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise und – je nach Gerät – den Messdaten. Fachanwalt Dr. Maik Bunzel (Verkehrsrecht und Strafrecht) arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die man nicht verschenken sollte

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine harte Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wer sie verstreichen lässt, macht den Bescheid rechtskräftig – auch dann, wenn sich später Mess- oder Verfahrensfehler zeigen würden. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch keine Sanktion, kann aber taktisch wichtig sein, etwa bei der Frage, wer gefahren ist.

Ein Einspruch muss nicht begründet werden, er muss nur fristgerecht eingehen. Die Begründung folgt häufig erst nach Akteneinsicht, wenn klar ist, was die Behörde dokumentiert hat – und was nicht. Dr. Bunzel lässt dafür regelmäßig die Akte auswerten und die Messung anschließend von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen.

Akteneinsicht und Messunterlagen: Ohne Papier keine Verteidigung

Ob eine Messung angreifbar ist, zeigt sich selten allein am Foto. Entscheidend sind die Unterlagen, die zur Messung gehören: das Messprotokoll, die Dokumentation der Geräteeinrichtung, Nachweise zur Eichung und zur Schulung des Messpersonals sowie – je nach Messsystem – vorhandene Rohmessdaten. Erst damit lässt sich prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß ablief und ob die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens eingehalten wurden.

Gerade bei standardisierten Messverfahren gilt: Das Gericht darf grundsätzlich von richtigen Ergebnissen ausgehen, wenn die Regeln eingehalten und die Abläufe sauber dokumentiert sind. Fehlt es daran, verschiebt sich die Beweisfrage – und es entsteht Raum für Einwände. Wer an der Messstelle B 27, km 36,5, Fahrtrichtung Heilbronn, bei Eppingen Post bekommen hat, sollte deshalb nicht nur auf den Vorwurf schauen, sondern auf die Aktenlage.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen allgemein ins Rutschen geraten

Messfehler haben viele Gesichter, und sie sind nicht immer spektakulär. Häufig geht es um Details bei Aufbau und Bedienung: Ein ungünstiger Messwinkel, eine nicht sauber dokumentierte Aufstellung, Bedienfehler oder unklare Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen können die Verwertbarkeit beeinträchtigen. Auch Reflexionen oder Störeinflüsse spielen je nach Messprinzip eine Rolle – das ist nichts Exotisches, sondern Alltag in der technischen Prüfung.

Ein Sachverständiger schaut dabei nicht „ins Blaue hinein“, sondern arbeitet anhand der Akte und der Messdateien. Er prüft, ob das Gerät gültig geeicht war, ob die Vorgaben des Herstellers eingehalten wurden und ob sich Auffälligkeiten in den Daten oder im Protokoll finden. Dr. Bunzel setzt genau an dieser Stelle an: Jeder Fall wird messtechnisch begutachtet, um mögliche Fehler belastbar herauszuarbeiten; die Kosten übernimmt in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid laufen zwei Wochen ab Zustellung – nicht ab Datum des Schreibens.
  • Nichts vorschnell einräumen: Beim Anhörungsbogen müssen Sie sich zur Sache nicht äußern; prüfen Sie erst die Strategie.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsunterlagen und Messdaten sind der Schlüssel.
  • Folgen realistisch einschätzen: Punkte und Fahrverbot hängen von Schwellenwerten und dem vorgeworfenen Tempo ab – hier zählt Genauigkeit.
  • Technik prüfen lassen: Eine sachverständige Analyse kann Bedien- und Dokumentationsfehler sichtbar machen.

Ob am Ende eine Einstellung, eine Reduzierung oder eine Bestätigung des Vorwurfs steht, hängt vom Einzelfall ab – und davon, wie sauber die Behörde gearbeitet hat. Wer sich verteidigt, sollte den Fall nicht auf „Foto gut oder schlecht“ verkürzen, sondern die Messung als technischen Vorgang begreifen, der nachweisbar richtig ablaufen muss. Dafür ist die Kombination aus Aktenanalyse und messtechnischer Begutachtung häufig der entscheidende Hebel.

Wenn Sie an der Messstelle B 27, km 36,5, Fahrtrichtung Heilbronn, bei Eppingen geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) prüft mit Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren die Erfolgsaussichten, organisiert die Akteneinsicht und lässt die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen; eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in der Regel. Nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse sind Pflichtfelder. Alle weiteren Angaben sind optional.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Super – das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: Auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung lässt sich Ihr Fall oft noch absichern – es gibt die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen, die auch ein bereits laufendes Bußgeldverfahren abdeckt. Wir erklären Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie das geht.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite