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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 27 bei Möckmühl, Fahrtrichtung Heilbronn

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Geblitzt auf der B 27 bei Möckmühl, Fahrtrichtung Heilbronn

Sie wurden auf der B 27 bei Möckmühl in Fahrtrichtung Heilbronn mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stadien desselben Verfahrens, und beide lassen Raum für eine Prüfung.

Wichtig ist zunächst, welches Schreiben vorliegt. Ein Bußgeldbescheid löst eine Frist aus: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung können Sie Einspruch einlegen, ohne diesen sofort begründen zu müssen. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid; hier sind nur Ihre Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 27 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Möckmühl
Fahrtrichtung Heilbronn
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Bundesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit

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Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht das erste Schreiben an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Damit steht noch nicht fest, wer gefahren ist. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht – und wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, denn niemand muss sich selbst belasten; das gilt ausdrücklich auch für Halter, die angeschrieben werden.

Vorschnelle Angaben im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was die Akte überhaupt hergibt. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich trägt. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu diesen Punkten.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, zählt die Frist: Zwei Wochen ab Zustellung, Einspruch ohne sofortige Begründung möglich. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollten Sie sich nicht verlassen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab einer Überschreitung von 21 km/h: zunächst ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Beim Fahrverbot selbst gilt die bekannte Staffelung: innerorts ist es für Pkw im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts ab 41 km/h.

Kommt ein Fahrverbot in Betracht, ist der Fall damit nicht zu Ende. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden, etwa in eine Urlaubsphase. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt die Prüfung vorher.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 27 bei Möckmühl erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Zählt die Stelle in Fahrtrichtung Heilbronn als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich bei einer Bundesstraße allein nach der Beschilderung, also danach, ob die Messstelle innerhalb der Ortstafel lag. Diese Einordnung wirkt sich unmittelbar auf Regelsatz und die Schwelle für ein Fahrverbot aus und lässt sich anhand der Akte klären.

Wie lange habe ich Zeit, wenn der Bußgeldbescheid schon da ist?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden; nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, und eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.

Weitere Messstellen: Landkreis Heilbronn

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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