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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 9 bei Ingolstadt

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Geblitzt auf der A 9 bei Ingolstadt

Sie sind auf der A 9 bei Ingolstadt gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung: Der Anhörungsbogen dient der Aufklärung und ist noch keine Entscheidung, der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang.

Wichtig ist deshalb zuerst der Blick auf das Datum der Zustellung. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend – und auf Wunsch schon vor einem Bescheid – Akteneinsicht nehmen, um zu sehen, worauf der Vorwurf gestützt wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 9 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ingolstadt
Bundesland Bayern

Autobahn heißt außerorts – und das Limit ergibt sich aus der Beschilderung

Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsvorwurfs ist entscheidend, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, also auch die A 9 bei Ingolstadt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen: bei Pkw außerorts ab 41 km/h, innerorts bereits ab 31 km/h.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle erlaubt ist, richtet sich allein nach der dort angeordneten Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten, und sie können sich abschnittsweise unterscheiden. Für Sie als Betroffenen bedeutet das: Der Vorwurf steht und fällt damit, welcher Wert im maßgeblichen Abschnitt angeordnet war und ob dies nachvollziehbar aus der Akte hervorgeht. Nach Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen. Erst danach kann man sinnvoll entscheiden, ob ein Einspruch weitergeführt oder zurückgenommen wird.

Zu beachten ist außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist ausschließlich der Wert nach diesem Abzug – nicht der Rohwert, der manchmal im Schreiben mit auftaucht.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Wird ein Fahrzeug gemessen, geht die Post zunächst oft an die Halteradresse. Angaben zur Person – Name, Geburtsdatum, Anschrift – sind Pflicht. Angaben zur Sache sind es nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden.

Ein schnell ausgefülltes Formular kann Angaben in die Akte bringen, die später kaum mehr zu korrigieren sind. Sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch die Frage dazu, ob sich daraus die Fahrereigenschaft überhaupt zuverlässig ableiten lässt.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festgelegt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, kann die Mandatsbearbeitung vollständig per Telefon, E-Mail und Post erfolgen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 9 bei Ingolstadt als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist für Pkw im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich jetzt schon etwas tun?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben, nicht aber Angaben zur Sache machen; Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden. Sinnvoll ist es, vorher über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.

Die zwei Wochen sind fast abgelaufen – was gilt dann?

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde; deshalb sollte der Einspruch fristgerecht eingelegt werden, eine Begründung kann später folgen.

Weitere Messstellen auf der A 9 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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