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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 9 bei Simmelsdorf

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Geblitzt auf der A 9 bei Simmelsdorf

Sie haben auf der A 9 bei Simmelsdorf eine Geschwindigkeitsmessung ausgelöst und inzwischen Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, worauf es jetzt zeitlich ankommt und welche Punkte sich in einem Bußgeldverfahren überhaupt überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst nur eines: Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Damit bleibt die Entscheidung offen, bis über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf inhaltlich geprüft wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 9 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Simmelsdorf
Bundesland Bayern

A 9 bei Simmelsdorf: Autobahn heißt außerorts

Für die Bewertung Ihres Vorwurfs ist die Einordnung der Strecke von Bedeutung. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Regelsätze: Bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Sätze strenger als die außerörtlichen. Ein Vorwurf, der innerorts bereits deutliche Konsequenzen hätte, kann außerorts noch in einer niedrigeren Stufe liegen.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann aber auch nur zeitweise gelten – etwa durch aufgestellte oder wechselnde Zeichen. Für Ihr Verfahren ist deshalb nicht allein interessant, welcher Wert im Bescheid steht, sondern auch, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde gelegt wird, zum Tatzeitpunkt wirksam und ordnungsgemäß erkennbar angeordnet war. Das lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Ebenso maßgeblich ist der Toleranzabzug: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen, und nur der Wert danach zählt für die Einordnung. Liegt Ihr Vorwurf knapp an einer Stufengrenze, kann dieser Rechenschritt über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Hat Sie ein Anhörungsbogen erreicht, ist damit noch keine Entscheidung gegen Sie ergangen. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Ob Sie sich zur Sache äußern, entscheiden Sie selbst. Wer dazu schweigt, gilt deswegen nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade wenn mehrere Personen das Fahrzeug nutzen, ist eine vorschnelle schriftliche Erklärung häufig nachteilig, weil sie die Fahrerfrage klärt, bevor die übrigen Punkte geprüft sind.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Überprüfbar sind dabei unter anderem der Messvorgang und seine Unterlagen, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die beurteilt werden. Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein Einspruch weitergeführt oder zurückgenommen wird.

Das gesamte Verfahren kann schriftlich geführt werden. Falls Sie nicht in der Nähe von Simmelsdorf wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Beauftragung und die laufende Bearbeitung nicht erforderlich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab einer Überschreitung von 21 km/h. Es wird ein Punkt eingetragen; zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ist ein Fahrverbot Teil der Entscheidung und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn selbst wählen – innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob diese Möglichkeit ernsthaft in Betracht kommt, hängt vollständig vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Pauschal lässt sich das nicht sagen.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bestehen Zweifel an der Messung, ist eine Prüfung hier besonders naheliegend. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der anwaltlichen Vertretung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 9 bei Simmelsdorf erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein Ihre Personalien. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und ein Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Gilt die A 9 bei Simmelsdorf als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 9 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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