Sie sind auf der A 9 bei Stammham in Fahrtrichtung München in eine mobile Geschwindigkeitsmessung geraten. An dieser Stelle gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, gemessen wurde mit einem Messgerät der Bauart PoliScan Speed. Ob am Ende eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen, hängt davon ab, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt.
Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Reagieren Sie fristgerecht und geben Sie nichts zur Sache an, bevor Sie den Akteninhalt kennen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Erst über die Akteneinsicht durch einen Anwalt wird sichtbar, worauf der Vorwurf tatsächlich gestützt wird.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 9 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Stammham |
| Fahrtrichtung | München |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Tempo 120 auf der Autobahn: Was der gemessene Wert bedeutet
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nie der zunächst angezeigte Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon dieser Abzug kann darüber entscheiden, ob Sie knapp unterhalb oder oberhalb einer Stufe des Bußgeldkatalogs landen.
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Je näher der vorgeworfene Wert an einer solchen Grenze liegt, desto mehr lohnt der genaue Blick auf die Messung.
Allgemein gilt: Welche Höchstgeschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt gilt, ergibt sich aus der Beschilderung, und diese kann auch nur zeitweise angeordnet sein. Deshalb gehört zur Prüfung eines Vorwurfs stets die Frage, ob die Beschilderung für die Fahrtrichtung, in der Sie unterwegs waren, eindeutig und ordnungsgemäß war.
Mobile Messung – was sich im Einzelfall überprüfen lässt
Bei einer mobilen Messung mit PoliScan Speed kommt es darauf an, dass das Gerät geeicht war, richtig aufgebaut und bedient wurde und die Auswertung nachvollziehbar dokumentiert ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden können unter anderem der Messvorgang selbst, der gültige Eichnachweis, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.
Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist die Frage, ob sich daraus eine Person eindeutig identifizieren lässt. Gerade wenn mehrere Personen Zugriff auf das Fahrzeug haben, ist die Fahreridentifizierung ein eigenständiger Punkt, der unabhängig von der Höhe der gemessenen Geschwindigkeit geklärt werden muss.
Bekommen Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen, handelt es sich noch nicht um einen Bescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde gegen Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine günstige Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, lässt sich nur anhand Ihrer konkreten Situation beurteilen.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, ist das kein Hindernis: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; eine Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 9 bei Stammham Richtung München unterwegs – zählt das als innerorts?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Die Regelsätze fallen dort bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts.
Ist der gemessene Wert der Wert, der gegen mich zählt?
Nein, von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert danach ist für Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot maßgeblich.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden; sinnvoll ist es, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.
Weitere Messstellen auf der A 9 in Bayern
- Geblitzt auf der A 9 bei Simmelsdorf
- Geblitzt auf der A 9 bei Stammbach
- Geblitzt auf der A 9 bei Manching, Ri. München, km 0,950 (Abstandskontrolle)
- Geblitzt auf der A 9 bei Greding, km 23,0, Fahrtrichtung Nürnberg
- Geblitzt auf der A 9 bei Allershausen, Fahrtrichtung München
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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