Sie sind auf der A 9 bei Marktschorgast geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.
Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht; schweigen Sie zum Vorwurf, darf das nicht gegen Sie verwendet werden und Sie gelten deshalb nicht als überführt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 9 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Marktschorgast |
| Bundesland | Bayern |
Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf die Sanktion aus
Die A 9 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog werden Autobahnen den außerörtlichen Straßen zugeordnet. Das ist für Sie relevant, weil die Regelsätze bei derselben Überschreitung innerorts höher ausfallen als außerorts. Sie sollten also bereits im Bescheid nachsehen, ob der Vorwurf tatsächlich nach dem außerörtlichen Tarif berechnet wurde.
Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, den das Gerät anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Katalogs Ihr Fall fällt. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen kann eine geringe Differenz darüber bestimmen, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder ob Punkte und ein Regelfahrverbot hinzukommen. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Auf Autobahnen gilt nicht überall dieselbe Höchstgeschwindigkeit. Geschwindigkeitsbeschränkungen werden durch Beschilderung angeordnet, teils dauerhaft, teils nur vorübergehend. Welcher Wert für den Ihnen vorgeworfenen Zeitpunkt gelten soll, ergibt sich aus der Akte – und genau dort lässt sich auch nachvollziehen, ob die Beschilderung dazu passt.
Was sich nach Akteneinsicht prüfen lässt
Ein Einspruch verschafft Ihnen zunächst Zeit und den Zugang zur Verfahrensakte. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.
Der letzte Punkt ist häufig unterschätzt: Bußgeldpost geht an den Halter, der Vorwurf richtet sich aber gegen die Person am Steuer. Wenn nicht feststeht, wer gefahren ist, ist das zunächst Sache der Behörde. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Fahrereigenschaft zu äußern. Falls überhaupt ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kann auch dessen Aussagekraft für die Zuordnung eine Rolle spielen.
- Frist sichern: Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids, Einspruch auch ohne Begründung möglich.
- Akte anfordern: Erst mit den Unterlagen ist eine belastbare Einschätzung möglich.
- Prüfen: Messung, Eichung, Beschilderung, Fahreridentifizierung, korrekte Einordnung als außerorts.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig. Ein kurzer Blick in Ihre Police lohnt sich, bevor Sie entscheiden.
Fahrverbot, Probezeit und Verteidigung aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die erste Frage, ob es sich um Ihr erstes handelt. Lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa auf Urlaubszeiten legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrem Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatzverlust droht. Das muss konkret dargelegt werden und ergibt sich nicht von selbst aus dem Verfahren.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen also an die Rechtskraft an – umso genauer sollte vorher geprüft werden, ob der Vorwurf in dieser Höhe Bestand hat.
Falls Sie nicht in der Nähe von Marktschorgast wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich in der Regel vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation läuft über Telefon und E-Mail, und der Verteidiger kann Akteneinsicht und Schriftverkehr für Sie übernehmen. Eine Anreise ist dafür zunächst nicht erforderlich.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 9 bei Marktschorgast als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Das bedeutet, dass die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als innerorts, wo die Einordnung sich nach der Ortstafel richtet.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen zum Vorwurf darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Wie lange habe ich Zeit, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.
Weitere Messstellen auf der A 9 in Bayern
- Geblitzt auf der A 9 bei Simmelsdorf
- Geblitzt auf der A 9 bei Stammbach
- Geblitzt auf der A 9 bei Stammham, km 5,750, Richtung München
- Geblitzt auf der A 9 bei Manching, Ri. München, km 0,950 (Abstandskontrolle)
- Geblitzt auf der A 9 bei Greding, km 23,0, Fahrtrichtung Nürnberg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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