An der A 8 bei Holzkirchen, km 340,2, in Fahrtrichtung Salzburg wurde mit einer mobilen Messung gearbeitet; zulässig sind dort 120 km/h. Wenn Sie deswegen Post erhalten haben, geht es zunächst nur um einen Vorwurf – festgestellt ist damit noch nichts.
Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitplan: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch braucht zunächst keine Begründung. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid – er fragt Angaben ab, zu denen Sie nur teilweise verpflichtet sind. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen und erst danach entscheiden, wie es weitergeht.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 8 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Holzkirchen |
| Fahrtrichtung | Salzburg |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
120 km/h auf der A 8: Wie der Vorwurf zustande kommt
Autobahnen behandelt der Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher. Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert des Messgeräts, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Schwellen, ab denen Punkte oder ein Fahrverbot vorgesehen sind, kann dieser Abzug den Unterschied machen – ein Blick auf die konkrete Berechnung im Bescheid lohnt sich deshalb.
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen werden durch Beschilderung angeordnet, teils dauerhaft, teils nur zeitweise. Für das Verfahren heißt das: Es muss nachvollziehbar sein, welches Limit für die Fahrspur und die Fahrtrichtung Salzburg zum Messzeitpunkt tatsächlich galt und dass es ordnungsgemäß angekündigt war. Bei einer mobilen Messung kommt hinzu, dass Aufbau und Betrieb des Geräts den Vorgaben der Gebrauchsanweisung entsprechen müssen und die Eichung gültig sein muss. Diese Punkte lassen sich sinnvoll nur anhand der Akte prüfen: Messprotokoll, Eichnachweis, Schulungsunterlagen, Beschilderungsdokumentation und – falls ein Messfoto vorliegt – die Zuordnung der Aufnahme zum Fahrzeug und zur Person am Steuer.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen: ein Punkt, bei vorgesehenem Regelfahrverbot zwei Punkte. Ob es tatsächlich zu einem Fahrverbot kommt, ergibt sich aus der Höhe der Überschreitung nach Toleranzabzug und aus Ihren Vorbelastungen.
Wird ein Fahrverbot verhängt und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Das schafft Spielraum für Urlaub oder ruhigere Wochen im Beruf. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden – dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall und von einer sorgfältigen Darlegung ab.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Probezeit: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt dort als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne
Häufig geht die erste Post an die Halterin oder den Halter. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen dazu, wer gefahren ist oder wie schnell man unterwegs war, engen die späteren Möglichkeiten dagegen oft ein.
Falls Sie weiter von Holzkirchen entfernt wohnen, ist das kein Hindernis: Akteneinsicht, Korrespondenz mit der Behörde und die Abstimmung mit Ihnen lassen sich vollständig aus der Ferne organisieren. Sollten Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten häufig – eine kurze Nachfrage dort vor der weiteren Entscheidung ist sinnvoll.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 8 Richtung Salzburg bei 120 km/h unterwegs und wurde geblitzt – gilt das als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts.
Wird die Messtoleranz von meinem gemessenen Wert abgezogen?
Ja, vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich für die Bewertung ist erst das Ergebnis danach. Ob der Bescheid richtig gerechnet hat, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.
Was kann bei einer mobilen Messung überhaupt überprüft werden?
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Einspruch inhaltlich Aussicht bietet.
Weitere Messstellen auf der A 8 in Bayern
- Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg, km 9,694, Richtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Augsburg-West, Fahrtrichtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Zuzmarshausen (km 72,5)
- Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg / Bad Aibling, km 9,694, Richtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Gersthofen
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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