Auf der A 8 bei Odelzhausen wurde in Fahrtrichtung München bei km 301,2 eine mobile Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät der Bauart PoliScan Speed durchgeführt. Zulässig waren an dieser Stelle 120 km/h. Wenn Sie deswegen Post erhalten haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Was steht in der Akte, und welche Frist läuft für Sie.
Wichtig ist der Unterschied zwischen beiden Schreiben. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung; Sie müssen dort nur Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen – eine Begründung ist dafür nicht nötig und kann nachgereicht werden, etwa nach Akteneinsicht.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 8 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Odelzhausen |
| Fahrtrichtung | München |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Tempo 120 auf der A 8: Wie sich die Vorwurfshöhe ergibt
Die A 8 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das hat für Sie eine handfeste Folge: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, den das Messgerät zunächst ausgibt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen der Bußgeldtabelle entscheidet dieser Abzug darüber, welche Rechtsfolgen überhaupt im Raum stehen.
Bei einer Begrenzung auf 120 km/h liegt die Schwelle, ab der ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen wird, bei einer Überschreitung von 21 km/h. Zwei Punkte werden es, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Lesen Sie den Bescheid deshalb genau: Vorgeworfene Geschwindigkeit, abgezogene Toleranz, vorwerfbarer Wert und das zugrunde gelegte Limit müssen zusammenpassen. Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung angeordnet, teils auch nur vorübergehend – welches Limit im Zeitpunkt der Messung tatsächlich galt und ob es korrekt ausgewiesen war, lässt sich anhand der Verfahrensunterlagen prüfen.
Mobile Messung: Was sich im Einzelfall überprüfen lässt
Bei einer mobilen Messung entsteht die Messstelle für einen begrenzten Zeitraum. Das erweitert die Punkte, die sich sinnvoll kontrollieren lassen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; einsehbar sind dann üblicherweise die Unterlagen zur konkreten Messung, zur Eichung des eingesetzten Geräts, zur Beschilderung sowie die Grundlagen für die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person.
- Messung: Wurde das Gerät entsprechend den Vorgaben eingesetzt und dokumentiert?
- Eichung: War die Eichung im Tatzeitpunkt gültig?
- Beschilderung: War das angeordnete Tempolimit wirksam und erkennbar ausgewiesen?
- Fahrerzuordnung: Falls ein Messfoto vorliegt – lässt sich daraus überhaupt eine sichere Zuordnung ableiten?
Ergibt die Prüfung keine Ansatzpunkte, ist das ebenfalls ein Ergebnis: Sie wissen dann, woran Sie sind, und können bewusst entscheiden, ob Sie den Einspruch aufrechterhalten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer solchen Prüfung häufig – ein Anruf bei Ihrem Versicherer klärt das meist schnell.
Fahrverbot, Probezeit und Bearbeitung aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein eigenes Thema. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, beurteilt sich allein nach den Umständen des Einzelfalls und muss belegt vorgetragen werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine zusätzliche Besonderheit: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, treten sie nicht ein.
Falls Sie nicht in der Nähe von Odelzhausen wohnen, ist das für die Bearbeitung kein Hindernis. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen: Unterlagen per E-Mail, Vollmacht elektronisch, Akteneinsicht über den Verteidiger. Eine Anreise ist allenfalls bei einer Hauptverhandlung ein Thema, und auch dazu gibt es im Einzelfall Gestaltungsmöglichkeiten.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Odelzhausen bekommen – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also auch zur Frage, wer am Steuer saß – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Gilt die A 8 bei Odelzhausen als innerorts oder außerorts?
Als außerorts. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend außerorts eingeordnet, weshalb die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als innerhalb geschlossener Ortschaften.
Wird von den gemessenen km/h noch etwas abgezogen?
Ja, von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; entscheidend ist erst der danach verbleibende Wert. Prüfen Sie im Bescheid, ob dieser Abzug nachvollziehbar ausgewiesen ist.
Weitere Messstellen auf der A 8 in Bayern
- Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg, km 9,694, Richtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Augsburg-West, Fahrtrichtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Zuzmarshausen (km 72,5)
- Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg / Bad Aibling, km 9,694, Richtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Gersthofen
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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