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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Hann. Münden-Hedemünden, Fahrtrichtung Kassel

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Geblitzt auf der A 7 bei Hann. Münden-Hedemünden, Fahrtrichtung Kassel

Sie haben Post zu einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 7 in Fahrtrichtung Kassel im Bereich Hann. Münden-Hedemünden erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten.

Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid; dort sind nur Ihre Personalien verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, um zu prüfen, was tatsächlich gegen Sie vorliegt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Hann. Münden-Hedemünden
Fahrtrichtung Kassel
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 7 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze niedriger aus als innerorts, und auch ein Fahrverbot ist außerorts erst ab einer höheren Überschreitung im Regelfall vorgesehen – bei Pkw ab 41 km/h, innerorts bereits ab 31 km/h.

Maßgeblich ist nie der zunächst gemessene Wert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Schwellen zu Punkten und Fahrverbot kann dieser Abzug entscheidend sein. Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen ergibt sich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung; solche Begrenzungen können auch nur zeitweise gelten oder abschnittsweise wechseln. Ob die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, im konkreten Fall so gegolten hat und ordnungsgemäß erkennbar war, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Was sich anhand der Akte prüfen lässt

Ein Vorwurf ist nicht schon deshalb zutreffend, weil er auf einem amtlichen Formular steht. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – und das bereits, bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Angesehen werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung am Vorwurfsort und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung zu diesem Schritt. Erhalten Sie als Halter ein Schreiben, in dem nach dem Fahrer gefragt wird, gilt: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Angaben zur eigenen Person sind allerdings zu machen.

Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb lohnt es sich, den Zustellungszeitpunkt festzuhalten und nicht bis zum letzten Tag zu warten.

Fahrverbot, Probezeit und der weitere Ablauf

Droht ein Fahrverbot, kommt es auf Ihre persönliche Situation an. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wofür dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Frage kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann das Verfahren zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht führen. Viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – zugesagt werden kann eine Terminteilnahme ohne Anreise jedoch nicht in jedem Fall. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten der Verteidigung häufig übernommen; eine Deckungsanfrage können wir für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 in Richtung Kassel unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind damit niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist bei Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und niemand muss sich selbst belasten – Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Was kann ich tun, wenn ich nicht in der Nähe von Hann. Münden wohne?

Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen über den Anwalt und erfordern keine persönliche Anwesenheit. Kommt es zur Hauptverhandlung, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – ausgeschlossen ist eine Anreise damit aber nicht in jedem Fall.

Weitere Messstellen: Landkreis Göttingen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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