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Geblitzt auf der A 59 bei Duisburg, km 10,020, Richtung Dinslaken

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Geblitzt auf der A 59 bei Duisburg, km 10,020, Richtung Dinslaken

Sie wurden auf der A 59 bei Duisburg bei Kilometer 10,020 in Richtung Dinslaken gemessen. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h, die Messung erfolgte mobil. Was nun auf Sie zukommt, hängt davon ab, wie hoch die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz ausfällt – denn nur dieser Wert ist maßgeblich.

Wichtig ist zunächst die zeitliche Seite: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Haben Sie erst einen Anhörungsbogen erhalten, ist noch keine Entscheidung ergangen. In beiden Fällen lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 59 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Duisburg
Fahrtrichtung Dinslaken
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Beschilderung und Toleranzabzug

Die A 59 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung außerorts niedriger ausfallen. Eine Ortstafel spielt hier keine Rolle – die Unterscheidung innerorts/außerorts richtet sich nur bei anderen Straßen nach der Beschilderung.

Maßgeblich ist an dieser Stelle das Limit von 80 km/h. Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen angeordnet werden, dauerhaft oder auch nur zeitweise; ob und in welcher Form eine Beschränkung im konkreten Fall wirksam angeordnet und ordnungsgemäß erkennbar beschildert war, gehört zu den Punkten, die sich erst anhand der Akte beurteilen lassen. Dazu zählt auch, ob die Beschilderung auf dem Weg zur Messstelle vollständig und in der vorgesehenen Abstufung vorhanden war.

Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert nach Abzug entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Ihr Fall fällt – und ob überhaupt eine Grenze zu Punkten oder einem Fahrverbot überschritten ist. Gerade bei Werten knapp an einer Stufengrenze lohnt der genaue Blick auf die Berechnung im Bescheid.

Mobile Messung: was in der Akte geprüft werden kann

Gemessen wurde hier mobil. Bei mobilen Einsätzen kommt es unter anderem darauf an, ob das eingesetzte Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht war, ob die Vorgaben für Aufbau und Betrieb eingehalten wurden und ob die Dokumentation des Einsatzes nachvollziehbar ist. Diese Unterlagen sind nicht Teil des Bußgeldbescheids; sie werden erst über die Akteneinsicht zugänglich.

Ein weiterer Prüfpunkt ist die Fahreridentifikation. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kommt es darauf an, ob sich daraus die Person am Steuer tatsächlich ableiten lässt. Erhalten Sie als Halter Post, obwohl Sie nicht gefahren sind, sollten Sie nichts Unüberlegtes eintragen: Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Falls Sie weiter von Duisburg entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft über Ihren Anwalt. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer vor der Mandatierung schafft Klarheit.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine Urlaubs- oder Ruhephase legen.

In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob diese Möglichkeit greift, hängt vollständig von Ihrer persönlichen und beruflichen Situation ab und muss belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 59 bei Duisburg als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, ob sie durch Stadtgebiet verlaufen. Für Sie bedeutet das die niedrigeren Regelsätze der Außerortstabelle.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zu km 10,020 bekommen – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Sie müssen die Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache selbst aber nichts sagen. Schweigen zur Fahrereigenschaft darf nicht gegen Sie verwendet werden; sinnvoll ist, vor einer Äußerung Akteneinsicht nehmen zu lassen.

Bringt ein Einspruch etwas, wenn ich das Tempo-80-Schild übersehen habe?

Ob die Beschränkung wirksam angeordnet und ordnungsgemäß erkennbar war, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen. Zusammen mit Eichung, Messdokumentation und Fahrerzuordnung gehört das zu den Punkten, die im Einspruchsverfahren überprüft werden können.

Weitere Messstellen auf der A 59 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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