Sie wurden auf der A 40 bei Kilometer 12,4 in Duisburg in Fahrtrichtung Essen gemessen. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h, gemessen wurde mobil. Kurz darauf kommt meist Post: zunächst ein Anhörungsbogen, später ein Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem die Zeitschiene. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn schon zu begründen. Bis dahin lohnt es sich, den Vorwurf nüchtern zu prüfen, statt in der Sache voreilig Angaben zu machen – zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht, und ein Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 40 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Duisburg |
| Fahrtrichtung | Essen |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
80 km/h auf der Autobahn: Was der Vorwurf zahlenmäßig bedeutet
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Regelsanktion aus: Bei identischer Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Für Ihren Fall auf der A 40 ist damit der Außerorts-Tarif maßgeblich.
Entscheidend ist außerdem nicht der auf dem Messprotokoll ausgeworfene Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird dem Vorwurf zugrunde gelegt. Gerade bei Werten knapp oberhalb einer Stufengrenze kann das den Unterschied machen – etwa an der Schwelle von 21 km/h Überschreitung: Ab dort kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte sind es, wenn die Tabelle ein Regelfahrverbot vorsieht.
Auf Autobahnabschnitten mit ausgewiesenem Tempolimit ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit allgemein aus der Beschilderung; solche Anordnungen können auch zeitlich befristet oder über Verkehrsbeeinflussungsanlagen geschaltet sein. Welche Beschilderung für den Vorwurf herangezogen wird und ob sie für die Fahrtrichtung Essen an der gemessenen Stelle nachvollziehbar dokumentiert ist, lässt sich nur anhand der Akte beurteilen.
Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt
Bei einer mobilen Messung wird die Anlage für den Einsatz aufgebaut und wieder abgebaut. Genau daraus ergeben sich Prüfpunkte, die sich einer Messreihe nicht ansehen lassen, sondern nur den Unterlagen: Wurde das Gerät innerhalb der Eichfrist eingesetzt? Sind Aufbau und Bedienung entsprechend der Vorgaben dokumentiert? Passen Messprotokoll, Falldatensatz und der im Bescheid genannte Wert zusammen? Und trägt die vorhandene Beschilderung das behauptete Limit von 80 km/h?
Dazu kommt die Fahrerfrage. Schreiben der Behörde gehen zunächst an die Halteranschrift; das sagt noch nichts darüber, wer gefahren ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört die Zuordnung zur Person zu den Punkten, die im Rahmen der Akteneinsicht überprüft werden.
Akteneinsicht nehmen kann über einen Rechtsanwalt erfolgen. Praktisch heißt das: erst Frist sichern, dann Akte anfordern, dann inhaltlich Stellung nehmen – Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung sind die klassischen Ansatzpunkte. Wenn Sie nicht in der Nähe von Duisburg wohnen, ist das kein Hindernis, ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt die Kosten häufig; ob Deckung besteht, klären wir vorab.
Fahrverbot, Punkte und Probezeit
Droht ein Fahrverbot, ist zunächst der Zeitpunkt wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret auf dem Spiel steht; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall und muss belegt vorgetragen werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Genau deshalb ist es sinnvoll, den Vorwurf nicht ungeprüft rechtskräftig werden zu lassen, sondern zunächst den Akteninhalt zu kennen.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 40 bei Duisburg als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, auch wenn sie durch bebautes Gebiet verlaufen. Für den Vorwurf auf der A 40 sind daher die Außerorts-Regelsätze maßgeblich, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als innerorts.
Der Bescheid nennt 80 km/h – kann ich das Tempolimit angreifen?
Ob das angenommene Limit trägt, hängt davon ab, wie die Beschilderung für die gemessene Stelle und die Fahrtrichtung Essen in der Akte dokumentiert ist. Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht; äußern Sie sich zum Vorwurf nicht, darf das nicht gegen Sie verwertet werden.
Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der L 473 Höhe Parkplatz Zentralfriedhof in Duisburg
- Geblitzt auf der A 59 bei Duisburg, km 10,020, Richtung Dinslaken
- Geblitzt auf der A 40 bei Mülheim an der Ruhr, km 17,8, Richtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 40 bei Essen, Richtung Essen
- Geblitzt auf der A45 bei Hagen, km 39,000, Richtung Frankfurt
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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