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Geblitzt auf der A 3 bei km 179,200 in Frankfurt am Main

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Geblitzt auf der A 3 bei km 179,200 in Frankfurt am Main

An der A 3 bei km 179,200 im Bereich Frankfurt am Main wird mit der Anlage VKS 4.5 der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug erfasst. Wenn Sie hier aufgefallen sind, erreicht Sie zunächst meist ein Anhörungsbogen, später gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem eines: die Fristen im Blick behalten und nicht vorschnell etwas zur Sache erklären. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Frankfurt am Main
Fahrtrichtung Abstandsmessung
Bundesland Hessen
Art der Messung VKS 4.5

Anhörungsbogen zur Messung auf der A 3: was Sie sagen müssen und was nicht

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit der Behörde, den Sachverhalt aufzuklären. Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts erklären. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Das gilt auch dann, wenn die Post an Sie als Halterin oder Halter gerichtet ist. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Gerade weil ein einmal ausgefüllter Bogen später kaum noch zu relativieren ist, lohnt es sich, vor einer Antwort erst die Akte zu kennen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar bereits in diesem Stadium. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung der Anlage, die Beschilderung und die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zuzuordnen ist.

Liegt ein Messfoto in der Akte, lässt sich anhand dessen beurteilen, ob eine Zuordnung zur Person auf dem Fahrersitz möglich ist. Ohne Kenntnis des Akteninhalts sind Aussagen dazu reine Spekulation – auch deshalb ist Zurückhaltung in der Anhörung sinnvoll.

Fristen, Einspruch und der weitere Verlauf

Kommt es zu einem Bußgeldbescheid, beginnt mit der Zustellung die zweiwöchige Einspruchsfrist. Der Einspruch selbst genügt zunächst; eine Begründung kann nachgereicht werden, wenn die Akte ausgewertet ist. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich dann, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen sollte man sich darauf nicht.

Nach einem Einspruch kann das Verfahren zur Hauptverhandlung an das Amtsgericht gelangen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und ein erheblicher Teil der Kommunikation läuft ohnehin schriftlich über den Anwalt. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter von Frankfurt am Main entfernt wohnen, lässt sich das Verfahren in vielen Konstellationen trotzdem ohne eigene Fahrt begleiten.

Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung. Ein kurzer Blick in die Police vor dem ersten Schritt schafft Klarheit und nimmt der Entscheidung, sich anwaltlich vertreten zu lassen, den finanziellen Druck.

Besonderheiten auf der Autobahn

Die A 3 ist eine Autobahn; im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts. Ob und in welcher Höhe auf einem Abschnitt ein Tempolimit gilt, ergibt sich aus der Beschilderung, die auch nur vorübergehend angeordnet sein kann. Für Geschwindigkeitsvorwürfe ist zudem stets der Wert nach Abzug der Messtoleranz maßgeblich, nicht der zunächst angezeigte Rohwert.

Steht ein Geschwindigkeitsvorwurf im Raum, richtet sich die Bewertung nach der Höhe der Überschreitung: Ab 21 km/h ist ein Punkt im Fahreignungsregister vorgesehen, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Außerorts – und damit auch auf der Autobahn – ist ein Regelfahrverbot für Pkw ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe einen Anhörungsbogen zur A 3 bei Frankfurt am Main erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie nichts erklären, und ein Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung möglich.

Was kann bei dieser Messstelle überhaupt überprüft werden?

Nach Akteneinsicht durch einen Anwalt lassen sich unter anderem die Messung, die Eichung der eingesetzten Anlage, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen. Erst danach steht fest, ob und mit welcher Begründung sich ein Einspruch stützen lässt.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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