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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Mainzer Landstraße Ecke Wickerer Straße in Frankfurt am Main

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Geblitzt auf der Mainzer Landstraße Ecke Wickerer Straße in Frankfurt am Main

Sie sind an der Mainzer Landstraße Ecke Wickerer Straße in Frankfurt am Main gemessen worden und haben Post erhalten? Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vor Ihnen liegt: ein Anhörungsbogen, mit dem der Vorwurf mitgeteilt wird, oder bereits ein Bußgeldbescheid, gegen den binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch möglich ist.

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Sinnvoll ist, vor jeder inhaltlichen Äußerung über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen – das ist schon vor einem Bescheid möglich und zeigt, worauf der Vorwurf tatsächlich gestützt wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße Mainzer Landstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Frankfurt am Main
Bundesland Hessen

Welcher Regelsatz gilt – und warum die Einordnung der Stelle wichtig ist

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es zunächst auf zwei Dinge an: auf den Wert nach Abzug der Messtoleranz und darauf, ob die Stelle nach der Beschilderung innerorts oder außerorts liegt. Maßgeblich ist immer der Wert, der nach dem Toleranzabzug verbleibt, nicht der zunächst angezeigte. Die Einordnung als innerorts oder außerorts richtet sich allein nach der Ortstafel; sie lässt sich nicht aus einem Tempolimit ableiten, denn dieselbe Begrenzung kann beidseits einer Ortstafel gelten.

Diese Unterscheidung wirkt sich doppelt aus. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts. Und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: Bei Pkw beginnt der Regelfall innerorts ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht im Bescheid also eine Überschreitung knapp über einer dieser Schwellen, kann schon eine Korrektur um wenige km/h über Punkte oder Fahrverbot entscheiden.

Was sich an einer Messung an dieser Kreuzung prüfen lässt

Über die Akte wird nachvollziehbar, wie der Vorwurf zustande gekommen ist. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung, auf die sich der vorgeworfene Wert stützt, und die Zuordnung des Vorwurfs zur Person am Steuer. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu klären, ob die abgebildete Person überhaupt eindeutig erkennbar ist – aus der Halterstellung allein folgt keine Fahrereigenschaft.

Gerade bei einer Kreuzungssituation lohnt der Blick darauf, welche Begrenzung für die von Ihnen befahrene Fahrtrichtung tatsächlich ausgeschildert war und ob sie sich aus der Akte zweifelsfrei ergibt. Auch hier gilt: Niemand muss sich selbst belasten. Das betrifft ebenso Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden und keine Angaben zum Fahrer machen wollen.

Wird der Bescheid nicht innerhalb der Frist angegriffen, wird er rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb zählt die Reihenfolge: zuerst die Frist sichern, dann Akteneinsicht, dann inhaltlich entscheiden.

Fahrverbot, Probezeit und der weitere Verfahrensweg

Droht ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden, etwa in eine urlaubsbedingte Pause. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und seiner Darstellung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso wichtiger ist es, den Vorwurf vorher genau zu prüfen.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter von Frankfurt am Main entfernt wohnen, sollte dieser Punkt früh mitbedacht werden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung an der Mainzer Landstraße erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden, und Sie gelten deshalb nicht als überführt.-

Woran erkenne ich, ob für mich der innerörtliche oder der außerörtliche Regelsatz gilt?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also der Ortstafel an der von Ihnen befahrenen Strecke, und nicht nach dem angezeigten Tempolimit. Die Einordnung ergibt sich aus der Akte und wirkt sich auf Regelsatz und Fahrverbotsschwelle aus.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung einzulegen und muss nicht sofort begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Weitere Messstellen: Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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