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Geblitzt auf der A 3 bei Höchstadt Nord, Fahrtrichtung Würzburg

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Geblitzt auf der A 3 bei Höchstadt Nord, Fahrtrichtung Würzburg

Sie sind auf der A 3 in Fahrtrichtung Würzburg bei Höchstadt Nord geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung, und beide lassen sich in Ruhe prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen.

Wichtig ist zuerst die Zeitschiene. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – und damit überhaupt beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Höchstadt Nord
Fahrtrichtung Würzburg
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 3 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist kein Detail am Rand: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Für Sie bedeutet das, dass die Einordnung des Tatorts als Autobahnstrecke den Rahmen der Rechtsfolgen von vornherein mitbestimmt.

Auf Autobahnen gibt es Abschnitte ohne allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung und Abschnitte, in denen ein Limit durch Beschilderung angeordnet ist – dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Welcher Wert für den Ihnen vorgeworfenen Zeitpunkt gelten soll, ergibt sich aus dem Bescheid und aus der Akte. Genau dieser Punkt ist prüfbar: Welches Limit war angeordnet, wie war es beschildert, und passt die Beschilderung zu der Stelle, an der gemessen worden sein soll?

Maßgeblich ist außerdem nie der rohe Messwert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; nur der Wert nach diesem Abzug ist für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot entscheidend. Liegt Ihr Wert nahe an einer Stufengrenze, kann schon eine korrekte Toleranzbehandlung über die Einordnung entscheiden.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und was Sie sagen müssen

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Bei Messungen auf der Autobahn steht häufig die Frage im Raum, wer am Steuer saß. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich prüfen, ob daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zum Fahrer folgt. Über die Akteneinsicht kommen typischerweise Messunterlagen, Eichnachweis, Beschilderungsdokumentation und die Zuordnung zur Person auf den Tisch. Vorschnelle eigene Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich dagegen später kaum zurückholen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage nach dem Beginn oft wichtiger als die Geldbuße: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Antrittszeitpunkt innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft selbst wählen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Das setzt einen nachvollziehbar vorgetragenen Einzelfall voraus.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Höchstadt wohnen: Ein solches Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Einspruch, Akteneinsicht und Schriftverkehr laufen über die Kanzlei. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 3 Richtung Würzburg unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, dass ich gefahren bin?

Nein. Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person, zur Sache dürfen Sie schweigen. Ein Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach der Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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