An dieser Stelle der A 3 bei Erlangen Höchstadt wurde in Fahrtrichtung Süden mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Zulässig sind hier 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post von der Bußgeldstelle erhalten haben, entscheidet zunächst der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt – dieser Wert ist maßgeblich, nicht der zuerst angezeigte.
Wichtig ist die zeitliche Reihenfolge: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt dagegen schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – das schafft Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und zu prüfen, was die Behörde tatsächlich in der Hand hat.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Erlangen Höchstadt |
| Fahrtrichtung | Süden |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn: Warum die Beschilderung zählt
Autobahnabschnitte sind nicht durchgehend gleich geregelt. Wo kein allgemeines Tempolimit gilt, ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit aus der Beschilderung, und diese kann auch nur zeitweise oder abschnittsweise angeordnet sein. Für den Vorwurf ist deshalb entscheidend, dass die maßgebliche Begrenzung – hier 100 km/h – für die Stelle und die gefahrene Richtung Süden auch wirksam und erkennbar angeordnet war.
Genau das lässt sich aus dem Bescheid allein meist nicht beurteilen. Über die Akte können unter anderem die Beschilderung, die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung der Aufnahme zum Fahrer überprüft werden. Bei Autobahnen kommt ein weiterer Punkt hinzu, der sich unmittelbar auf die Höhe der Folgen auswirkt: Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts – eine Einordnung als innerörtlicher Verstoß wäre hier also falsch und lohnt einen Blick in die Unterlagen.
Punkte, Fahrverbot und die Frage nach dem Fahrer
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt zur Geldbuße ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Gestaltung wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab und muss belegt vorgetragen werden.
Bei mobilen Kontrollen geht die Post zunächst regelmäßig an die Halteradresse. Als Halter müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer zur Fahrereigenschaft oder zum Tatvorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Voreilige schriftliche Erklärungen lassen sich später kaum zurücknehmen.
Probezeit, Entfernung und Kosten
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Falls Sie weiter von Erlangen Höchstadt entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation mit Behörde und Verteidigung läuft schriftlich und telefonisch. Der Ablauf ist überschaubar – Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, anschließend anhand der Akte entscheiden, ob und mit welcher Begründung der Vorwurf angegriffen wird.
Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig. Ein kurzer Blick in die Police oder eine Deckungsanfrage vor dem ersten Schritt lohnt sich daher.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 3 bei Erlangen Höchstadt unterwegs – gilt das als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Das ist für Sie günstiger, weil die Regelsätze außerorts bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als innerorts.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Sie müssen nur Angaben zu Ihrer Person machen. Ob Sie selbst gefahren sind oder wer am Steuer saß, müssen Sie nicht mitteilen; Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Zählt der Wert, der bei der Messung angezeigt wurde?
Nein, von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Erst der danach verbleibende Wert ist für den Vorwurf und die Rechtsfolgen bei Tempo 100 maßgeblich.
Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern
- Geblitzt auf der A 3 bei Höchstadt Nord, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei der Ausfahrt Höchstadt Nord, Richtung Nürnberg
- Geblitzt auf der A 3 bei Marktheidenfeld, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Kitzingen, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Hösbach Richtung Würzburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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