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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Frankfurt am Main

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Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Frankfurt am Main

Sie wurden auf der A 3 bei Aschaffenburg in Fahrtrichtung Frankfurt am Main mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: welche Art von Schreiben vor Ihnen liegt und welche Frist daran hängt.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig, und die inhaltliche Prüfung der Messung ist regelmäßig erledigt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Aschaffenburg
Fahrtrichtung Frankfurt am Main
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn: außerorts, aber nicht ohne Beschilderungsfrage

Autobahnabschnitte werden im Bußgeldkatalog als außerorts bewertet. Das hat für Sie eine unmittelbare Folge: Bei derselben Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Für die Einordnung Ihres Falls kommt es also zunächst darauf an, welcher Wert Ihnen konkret vorgeworfen wird.

Auf Autobahnen ergibt sich eine zulässige Geschwindigkeit ausschließlich aus der Beschilderung; sie kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Deshalb gehört zu jeder Überprüfung die Frage, welches Limit im Vorwurf angesetzt wurde und ob es an der Messstelle in Fahrtrichtung Frankfurt am Main so ausgeschildert und für Vorbeifahrende erkennbar war. Diese Angaben stehen nicht im Bescheid, sondern ergeben sich erst aus der Akte.

Maßgeblich ist außerdem nicht der rohe Messwert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet über Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das den Ausgang deutlich verändern.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter, auch wenn dieser nicht selbst gefahren ist. Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Ihre Personalien korrekt anzugeben. Angaben zur Sache – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell gefahren wurde – müssen Sie dagegen nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Vorschnelle Erklärungen sind erfahrungsgemäß das größere Risiko als Zurückhaltung: Was Sie einmal eingeräumt haben, steht dauerhaft in der Akte. Sinnvoll ist deshalb, zuerst den Inhalt der Akte zu kennen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich auch dieses auf seine Aussagekraft hin bewerten.

Der Ablauf bleibt dabei überschaubar: Frist sichern, Akteneinsicht nehmen, anschließend entscheiden, ob und mit welchen Argumenten das Verfahren weitergeführt wird.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, weil in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa in einen Urlaub legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz gefährdet wäre. Das ist Einzelfallarbeit und muss begründet vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie weiter von Aschaffenburg entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und damit aus der Ferne führen. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin Halter, war aber nicht der Fahrer – was schreibe ich?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen, und Ihr Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Welche Geschwindigkeit gilt für die Bewertung meines Falls?

Nicht der reine Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Da die A 3 als Autobahn im Bußgeldkatalog außerorts bewertet wird, fallen die Regelsätze niedriger aus als bei einer vergleichbaren Überschreitung innerorts.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltlichen Argumente lassen sich nach Akteneinsicht nachreichen.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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