Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten angenehm – erst recht, wenn es auf der Autobahn schnell um Punkte oder ein Fahrverbot gehen kann. Wer an der Messstelle A3, bei Medenbach, Wiesbadener Kreuz geblitzt wurde, fragt sich oft: Lohnt sich Gegenwehr überhaupt? Viele Betroffene unterschätzen, wie stark eine Verteidigung von den Unterlagen zur Messung abhängt. Denn nicht jede Messung ist automatisch gerichtsfest, nur weil ein Foto beiliegt.
Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung
Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beurteilen. Entscheidend sind nicht nur der Bescheid und das Beweisfoto, sondern vor allem Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsunterlagen und – je nach Gerät – die digitalen Falldaten. Erst damit kann überprüft werden, ob die Messung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens erfüllt und ob die Dokumentation lückenlos ist.
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass gerade die Details in der Akte den Unterschied machen. Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die Kosten für anwaltliche Vertretung und die sachverständige Prüfung.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen
Geschwindigkeitsmessungen sind technisch anspruchsvoll, und die Fehlerquellen sind vielfältig. Probleme entstehen etwa durch Bedienfehler, eine ungünstige Gerätekonfiguration oder unklare Zuordnung, wenn mehrere Fahrzeuge im Messbereich sind. Auch Reflexionen, Messwinkel oder eine nicht sauber dokumentierte Aufstellung können – je nach Messprinzip – zu Abweichungen führen. Wichtig ist: Das sind allgemeine Risikofelder, die ein Sachverständiger anhand der konkreten Falldaten und Unterlagen bewertet.
Auch an der Messstelle A3, bei Medenbach, Wiesbadener Kreuz gilt: Ohne Auswertung der Akte bleibt jede Einschätzung Spekulation. Selbst wenn ein Messverfahren als „standardisiert“ gilt, setzt das voraus, dass die Vorgaben eingehalten wurden und die Messung nachvollziehbar dokumentiert ist. Fehlt es daran, kann das die Verwertbarkeit beeinflussen oder zumindest Zweifel an der Richtigkeit begründen.
Zwei Wochen Frist: So läuft das Verfahren nach dem Bescheid
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist strikt; kommt der Einspruch zu spät, wird der Bescheid rechtskräftig. Danach drohen – je nach Vorwurf – Geldbuße, Punkte in Flensburg und in bestimmten Fällen ein Fahrverbot, das organisatorisch oft mehr belastet als die Geldbuße selbst.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie das Zustelldatum und notieren Sie die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch.
- Machen Sie keine vorschnellen Angaben zur Sache, bevor die Akte geprüft wurde.
- Lassen Sie über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen (inklusive Messprotokoll, Eich- und Schulungsnachweisen sowie Falldaten).
- Klärung mit der Rechtsschutzversicherung: Deckung für Bußgeldverfahren und Sachverständigenkosten anfragen.
- Erst nach Auswertung der Unterlagen die Strategie festlegen (Einspruch begründen, einstellen lassen oder ggf. begrenzen).
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die sachverständige Überprüfung der Messung der Dreh- und Angelpunkt ist. Dr. Maik Bunzel lässt deshalb jeden Fall durch einen Spezialisten für Verkehrsmesstechnik begutachten, um mögliche Mess- oder Dokumentationsfehler sauber herauszuarbeiten. Das ist kein Selbstzweck: Vor Gericht zählt, ob sich die Messung vollständig nachvollziehen lässt und ob die formalen Anforderungen eingehalten wurden.
Wenn Sie an der Messstelle A3, bei Medenbach, Wiesbadener Kreuz geblitzt wurden, kann eine strukturierte Prüfung schnell Klarheit bringen – gerade dann, wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf; er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit die Unterlagen zügig angefordert und die Messung an der Messstelle A3, bei Medenbach, Wiesbadener Kreuz sachverständig überprüft werden kann.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.