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Geblitzt auf der A 115 bei km 12,0 Höhe AD Nuthetal

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Geblitzt auf der A 115 bei km 12,0 Höhe AD Nuthetal

Sie wurden auf der A 115 bei km 12,0 Höhe AD Nuthetal mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post von der Behörde – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite erklärt, was die einzelnen Schreiben bedeuten und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Sie in der Hand halten. Ein Bußgeldbescheid löst eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch aus; begründen müssen Sie diesen Einspruch nicht sofort. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, verlangt aber ebenfalls eine überlegte Reaktion.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 115 (Autobahn)
Ort / Abschnitt AD Nuthetal
Bundesland Brandenburg

Autobahn heißt außerorts – und das Tempolimit ergibt sich aus der Beschilderung

Die A 115 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung bedeutet das: Der Bußgeldkatalog rechnet Autobahnen den Außerortsstraßen zu. Bei identischer Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts – eine Zahl im Bescheid, die Sie aus einem innerörtlichen Fall kennen, lässt sich also nicht übertragen.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Autobahnstelle zulässig ist, richtet sich nach der Beschilderung. Auf Autobahnen können Begrenzungen dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein, und sie können sich abschnittsweise ändern. Für das Verfahren ist deshalb regelmäßig von Bedeutung, welcher Wert im Messzeitpunkt gegolten hat und ob die dazugehörigen Zeichen so aufgestellt waren, dass sie für Vorbeifahrende erkennbar wurden. Das lässt sich nicht aus der Erinnerung klären, sondern nur anhand der Verfahrensakte.

Maßgeblich ist außerdem nicht der roh gemessene Wert: Von der Messung wird ein Toleranzabzug vorgenommen, und erst das Ergebnis danach entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Geht die Post an den Fahrzeughalter, ist damit noch nicht gesagt, wer gefahren ist. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache, also zum Vorwurf selbst, müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Ein schnell ausgefülltes Formular kann dagegen Tatsachen festschreiben, die sonst erst noch zu beweisen wären.

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf überhaupt zutreffend zugeordnet ist. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Auswertung dazu. Erst mit diesen Unterlagen lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in der erhobenen Form tragfähig ist – vorher bleibt es Spekulation.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen. Falls Sie weiter von der A 115 entfernt wohnen, müssen Sie für die Prüfung also nicht anreisen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; die Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist für die betreffende Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob ein solcher Weg trägt, hängt allein vom Einzelfall und von belastbaren Nachweisen ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt die Prüfung, solange die Einspruchsfrist noch läuft.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 115 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Vorwurf ausfüllen?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person; zur Sache dürfen Sie schweigen, ohne dass dies gegen Sie verwendet werden darf.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung kann später nachfolgen, etwa nach Einsicht in die Akte.

Weitere Messstellen: Potsdam-Mittelmark

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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