Sie haben nach einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 99 zwischen Pritzerbe und Marzahne in Richtung Marzahne Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite erklärt, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Fristen laufen und an welchen Punkten sich ein Vorwurf sachlich überprüfen lässt.
Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Sie in der Hand halten. Beim Anhörungsbogen sind Sie zu Angaben zur Sache nicht verpflichtet. Liegt ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich bewerten.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | L 99 (Landesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | zw. Pritzerbe und Marzahne |
| Fahrtrichtung | Marzahne |
| Bundesland | Brandenburg |
Anhörungsbogen oder Bescheid – und die Frage nach dem Fahrer
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein die Angaben zur Person. Zum Vorwurf selbst dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch dann, wenn Sie als Halter angeschrieben werden und gefragt werden, wer gefahren ist.
Gerade bei Fahrzeugen, die mehrere Personen nutzen, ist eine vorschnelle Antwort oft nachteilig. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was in der Akte überhaupt vorhanden ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört die Frage dazu, ob sich daraus eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person ergibt. Erst danach lässt sich entscheiden, ob und was Sie sinnvollerweise erklären.
Innerorts oder außerorts, Toleranz, Punkte und Fahrverbot
Wie hoch die Folgen ausfallen, hängt nicht allein von der abgelesenen Zahl ab. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Für die Einordnung kommt es außerdem darauf an, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt – das richtet sich bei einer Landesstraße nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts im Regelfall früher vorgesehen: bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist es Ihr erstes (kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat), kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Prüfung, Fristen und das Verfahren aus der Ferne
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar bereits vor Erlass eines Bescheids. Überprüfbar sind dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Ergibt sich daraus nichts Tragfähiges, ist das ebenfalls eine verwertbare Information – dann wissen Sie, woran Sie sind.
Die Frist ist der kritische Punkt: Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles läuft ohnehin schriftlich über den Anwalt – eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer vermeidbar. Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich das frühzeitig einplanen.
Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig. Ein kurzer Blick in die Police oder eine Deckungsanfrage klärt das, bevor Sie über das weitere Vorgehen entscheiden.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer auf der L 99 gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie zutreffende Angaben machen, zum Vorwurf selbst nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Gilt die Stelle zwischen Pritzerbe und Marzahne als innerorts oder außerorts?
Das entscheidet bei einer Landesstraße die Beschilderung, also die Ortstafel an der konkreten Stelle. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten und ein Fahrverbot früher vorgesehen ist.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Weitere Messstellen: Potsdam-Mittelmark
- Geblitzt auf der K 6910 in Geltow
- Geblitzt auf der A 115 bei km 12,0 Höhe AD Nuthetal
- Geblitzt auf der L 98 zwischen Marzahne und Az. Radewege, Richtung Brielow
- Geblitzt auf der A 2 bei Ziesar, Höhe Buckautal Nord, Richtung Berlin / Hannover
- Geblitzt auf der A 9 bei Niemegk (km 38,5)
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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