Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der L 99, zw. Pritzerbe und Marzahne Ri. Marzahne – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der L 99, zw. Pritzerbe und Marzahne Ri. Marzahne – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt, der Umschlag vom Amt liegt obenauf: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nach einer Messung an der Messstelle L 99, zw. Pritzerbe und Marzahne Ri. Marzahne. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie annehmen, eine Messung sei automatisch unangreifbar. Das stimmt so nicht – aber man muss strukturiert vorgehen und Fristen im Blick behalten.

Gerade auf Landstraßen zwischen Orten wie Pritzerbe und Marzahne entstehen Vorwürfe häufig aus Messsituationen, die sich später technisch und rechtlich nachprüfen lassen. Entscheidend ist nicht, ob Sie „schnell“ waren, sondern ob der Vorwurf beweisfest dokumentiert ist. Genau hier setzt eine Verteidigung an: Sie prüft, ob die Messung als Grundlage für eine Sanktion taugt.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen entscheiden über Ihre Optionen

Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt wird. Ab Zustellung läuft eine Frist von zwei Wochen – nicht ab dem Datum auf dem Bescheid. Wer die Frist versäumt, kann Messfehler später meist nicht mehr nutzen, selbst wenn sie objektiv vorlagen.

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, aber auch hier lohnt es sich, nichts „aus dem Bauch heraus“ zu schreiben. Angaben zur Sache sind freiwillig; zur Person müssen die Daten stimmen. Häufig ist der klügere Weg, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und erst danach zu entscheiden, ob und wie man sich einlässt.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob die Messung tragfähig ist, zeigt sich erst in der Akte: Messfoto, Messprotokoll, Gerätedaten, Wartungs- und Eichnachweise sowie Unterlagen zur Qualifikation des Messpersonals. Je nach Verfahren können auch digitale Falldatensätze und Rohmessdaten eine Rolle spielen. Diese Unterlagen sind der Ausgangspunkt jeder Verteidigung – nicht Vermutungen oder Erinnerungen an den Tattag.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass sich Fehler oft erst beim Blick in die Details zeigen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Prüfung in der Regel, wenn Verkehrsrechtsschutz besteht.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen angreifbar werden können

Geschwindigkeitsmessungen gelten häufig als „standardisiertes Messverfahren“. Das erleichtert Behörden und Gerichten die Arbeit – aber nur, wenn die Voraussetzungen eingehalten wurden. Fehlt es daran, kann aus dem Standard schnell ein Streitpunkt werden, der sich nur technisch sauber aufklären lässt.

Typische Ansatzpunkte sind Bedien- und Dokumentationsfehler, eine unplausible Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug oder Auffälligkeiten in den Messunterlagen. Auch die Einhaltung der Eichfristen, vollständige Einträge im Messprotokoll und nachvollziehbare Geräteeinstellungen sind wiederkehrende Themen. Solche Punkte lassen sich nicht „wegdiskutieren“ – sie müssen anhand der Akte und, wenn nötig, durch ein Gutachten überprüft werden, etwa auch nach einer Messung an der Messstelle L 99, zw. Pritzerbe und Marzahne Ri. Marzahne.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen notieren: Beim Bußgeldbescheid die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung sichern.
  • Nichts vorschnell einräumen: Zur Sache erst äußern, wenn die Akte bekannt ist.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messfoto, Messprotokoll, Eich- und Schulungsnachweise anfordern.
  • Versicherung prüfen: Klären, ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten trägt.
  • Technische Prüfung einplanen: Messdaten und Dokumentation durch einen Sachverständigen auswerten lassen.

Ob am Ende ein Einspruch sinnvoll ist, hängt oft an wenigen Seiten Akteninhalt. Manchmal bestätigt die Dokumentation den Vorwurf; manchmal zeigen sich Lücken, die die Beweiskraft schwächen. Dr. Maik Bunzel lässt deshalb jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler belastbar zu belegen – eine Vorgehensweise, die sich gerade bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot auszahlen kann.

Wenn Sie an der Messstelle L 99, zw. Pritzerbe und Marzahne Ri. Marzahne geblitzt wurden, sollten Sie nicht abwarten, bis die Frist abgelaufen ist. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel kann er die Akte zeitnah anfordern und die technische Prüfung anstoßen. Nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite