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Geblitzt auf der A 1 bei Wuppertal, km 367,889, Richtung Dortmund

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Geblitzt auf der A 1 bei Wuppertal, km 367,889, Richtung Dortmund

Auf der A 1 bei Wuppertal wurde bei Kilometer 367,889 in Fahrtrichtung Dortmund mobil mit einem Gerät der Reihe PoliScan Speed gemessen. Für die Stelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Wenn Sie dort erfasst wurden, erreicht Sie zunächst meist ein Anhörungsbogen, später ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem eines: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, und ein Bußgeldbescheid ist nicht automatisch endgültig. Gegen einen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Wuppertal
Fahrtrichtung Dortmund
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf einer Autobahn: Was das für die Bewertung bedeutet

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts – unabhängig davon, in welcher Stadt oder welchem Kreis der Abschnitt liegt. Für die Einordnung Ihres Falls heißt das: Es kommen die außerörtlichen Regelsätze in Betracht, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als innerorts.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert des Messgeräts, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen der Bußgeldstaffel kann dieser Abzug den Unterschied ausmachen – etwa dahin, ob überhaupt Punkte in Betracht kommen oder ob ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie daher, welcher Wert im Bescheid als vorwerfbare Überschreitung angesetzt wird und wie er sich zum angegebenen Limit von 80 km/h verhält.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen werden durch Beschilderung angeordnet und können auch zeitlich befristet gelten. Ein Vorwurf setzt daher voraus, dass die Begrenzung für die gefahrene Richtung wirksam und erkennbar angeordnet war. Auch das gehört zu den Punkten, die sich erst nach Einsicht in die Akte beurteilen lassen.

Mobile Messung mit PoliScan Speed: Was sich überprüfen lässt

Bei der Stelle bei Kilometer 367,889 handelt es sich um eine mobile Messung. Sie ist damit nicht ortsfest, sondern wird für einen bestimmten Einsatz aufgebaut. Für die Verteidigung bedeutet das: Neben der eigentlichen Geschwindigkeitsermittlung sind auch die Bedingungen des konkreten Einsatzes von Interesse.

Über eine Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Unterlagen zum Messvorgang, der Nachweis einer gültigen Eichung und die Angaben zur Beschilderung im Bereich der Messung sichten. Ein weiterer Punkt ist die Fahrereigenschaft: Halter und Fahrer müssen nicht identisch sein. Falls ein Messfoto vorliegt, kann geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung ergibt.

  • Frist sichern: Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids für den Einspruch.
  • Akteneinsicht: über einen Anwalt, um die Grundlagen des Vorwurfs zu sehen.
  • Prüfung: Messung, Eichung, Beschilderung, Zuordnung zum Fahrer.

Ein Verfahren wegen dieser Stelle können Sie vollständig aus der Ferne führen, falls Sie nicht in der Nähe wohnen; Korrespondenz, Akteneinsicht und Einspruch laufen schriftlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister werden erst ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen: ein Punkt in der Regel, zwei Punkte dann, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Unterhalb dieser Schwelle bleibt es beim Verwarnungs- oder Bußgeldbereich ohne Eintragung.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Ist es Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und der Darstellung gegenüber der Behörde oder dem Gericht ab.

Fahren Sie noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – ein Grund, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Muss ich den Anhörungsbogen zum Vorfall auf der A 1 bei Wuppertal ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gelten Sie deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gilt die Stelle bei Kilometer 367,889 als innerorts, weil sie bei Wuppertal liegt?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, welche Stadt in der Ortsangabe genannt ist. Bei anderen Straßen richtet sich das nach der Beschilderung, also der Ortstafel.

Wird von der gemessenen Geschwindigkeit etwas abgezogen?

Ja, von dem gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich für die Bewertung ist erst der Wert danach im Verhältnis zum hier geltenden Limit von 80 km/h.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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