An der B 7 am Robert-Daum-Platz in Wuppertal misst in Fahrtrichtung Düsseldorf eine stationäre Anlage die Geschwindigkeit. Zulässig sind an dieser Stelle 50 km/h. Wenn Sie dort ausgelöst haben, folgt in der Regel zunächst Post der Behörde – entweder ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid.
Wichtig ist vor allem der Unterschied zwischen beiden Schreiben: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, gegen den Bußgeldbescheid dagegen läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die inhaltliche Prüfung kann anschließend anhand der Akte erfolgen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 7 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Robert-Daum-Platz Wuppertal |
| Fahrtrichtung | Düsseldorf |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Stationärer Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Tempo 50 und stationäre Messung: was der Wert nach Toleranz bedeutet
Maßgeblich ist nie der reine Anzeigewert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach wird dem Verfahren zugrunde gelegt. Gerade bei einem Limit von 50 km/h kann dieser Abzug darüber entscheiden, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs die Sache fällt.
Die Stufen sind gestaffelt: Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Für Pkw ist ein Fahrverbot innerorts im Regelfall ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen. Ob eine Stelle innerorts oder außerorts liegt, richtet sich nicht nach der Höhe des Limits, sondern nach der Beschilderung, also der Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung liegen die innerörtlichen Regelsätze höher. Es lohnt sich deshalb, den Bescheid darauf zu prüfen, welche Einordnung die Behörde vorgenommen hat und welcher Wert nach Toleranzabzug angesetzt wurde.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Kommt das Schreiben an den Halter, ist damit noch nicht geklärt, wer gefahren ist. Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie Angaben machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis verstanden und nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und das gilt auch für angeschriebene Halter.
Sinnvoll ist es, vor einer Äußerung den Akteninhalt zu kennen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar bereits bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertung dazu.
Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, gibt es mehrere Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; viel lässt sich zudem schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt von Wuppertal wohnen, ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall erforderlich – ausschließen lässt sie sich aber auch nicht. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin am Robert-Daum-Platz in Richtung Düsseldorf geblitzt worden – wie viel darf ich dort fahren?
An dieser Stelle der B 7 gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Ob die Behörde den Verstoß als innerorts oder außerorts einordnet, ergibt sich aus der Beschilderung und wirkt sich auf Regelsatz und Fahrverbotsgrenze aus.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf daraus kein Nachteil für Sie abgeleitet werden.
Kann die Messung der stationären Anlage überprüft werden?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – auch schon vor einem Bußgeldbescheid –, und dabei lassen sich Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.
Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 1 bei Wuppertal, km 367,889, Richtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 46 bei km 112,700 in Wuppertal, Richtung Neuss
- Geblitzt auf der A45 bei Hagen, km 39,000, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der B 55a an der Zoobrücke in Köln Richtung Kalk
- Geblitzt auf der A 61 bei Mönchengladbach-Wanlo, Fahrtrichtung Koblenz
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.