Sie sind auf der A 7 in Fahrtrichtung Füssen/Reutte nahe dem Illertal-Dreieck gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Vorwurf für Sie bedeutet, welche Schritte jetzt sinnvoll sind und worauf es bei der Frist ankommt.
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, ein Bußgeldbescheid dagegen wird bestandskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss keine Begründung enthalten – die inhaltliche Auseinandersetzung folgt später, wenn die Akte vorliegt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 7 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Illertal-Dreieck |
| Fahrtrichtung | Füssen/Reutte |
| Bundesland | Bayern |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit
Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes auf der A 7 gilt: Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Die Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung damit niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß. Ob überhaupt eine Überschreitung vorliegt, richtet sich danach, welche zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle in Fahrtrichtung Füssen/Reutte galt.
Auf Autobahnen werden Höchstgeschwindigkeiten durch Beschilderung angeordnet – dauerhaft durch Verkehrszeichen, teilweise auch zeitlich befristet oder über Wechselverkehrszeichen. Für ein Bußgeldverfahren kommt es deshalb nicht nur auf den Messwert an, sondern auch darauf, welches Zeichen zum Tatzeitpunkt tatsächlich gültig und für Vorbeifahrende erkennbar aufgestellt beziehungsweise angezeigt war. Ob die Beschilderung an Ihrer Messstelle korrekt angeordnet und dokumentiert war, lässt sich erst anhand der Verfahrensakte beurteilen.
Vom gemessenen Wert wird zudem eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Einordnung des Vorwurfs ist allein der Wert nach diesem Abzug – gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe der Bußgeldtabelle kann das für Sie einen spürbaren Unterschied machen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Bußgeldkatalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage nach dem Beginn oft die dringendste: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Antrittszeitpunkt innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so etwa in einen Urlaub legen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrem Einzelfall ab, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Solche Umstände müssen nachvollziehbar dargelegt und belegt werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht verstreichen zu lassen.
Akteneinsicht und Bearbeitung aus der Ferne
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst damit lässt sich prüfen, ob die Messung technisch ordnungsgemäß zustande kam, ob eine gültige Eichung vorlag, wie die Beschilderung angeordnet war und ob die Zuordnung zum Fahrer trägt. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung zu dieser Prüfung.
Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Vorschnelle Erklärungen zum Fahrer oder zur Fahrsituation können dagegen die spätere Verteidigung erschweren.
Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, ist ein persönliches Erscheinen für Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz nicht erforderlich – Unterlagen können elektronisch übermittelt werden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der A 7 Richtung Füssen/Reutte geblitzt worden – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides bei der Behörde eingehen. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich; sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Verpflichtend sind nur Ihre Personalien. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden.
Weitere Messstellen auf der A 7 in Bayern
- Geblitzt auf der A 7 bei Dietmannsried, Fahrtrichtung Füssen/Reutte
- Geblitzt auf der A 7 bei Bad Kissingen/Oberthulba, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 7 bei Dietmannsried, Fahrtrichtung Kempten
- Geblitzt auf der A 7 bei Nesselwang, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 7 bei Kempten, Fahrtrichtung Füssen/Reutte
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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