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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei km 35,5, Fahrtrichtung Göttingen

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Geblitzt auf der A 7 bei km 35,5, Fahrtrichtung Göttingen

An der A 7 bei km 35,5 in Fahrtrichtung Göttingen wird die Geschwindigkeit mit einer stationären Anlage gemessen; zulässig sind dort 70 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Welcher Wert bleibt nach Abzug der Messtoleranz übrig, und wie belastbar ist die Messung im Einzelfall?

Sie müssen nichts überstürzt beantworten. Zur Person sind Angaben verpflichtend, zur Sache dagegen nicht – Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch schon bevor ein Bußgeldbescheid vorliegt. Erst danach lässt sich beurteilen, ob sich ein Einspruch lohnt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Göttingen
Fahrtrichtung Göttingen
Bundesland Niedersachsen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

Tempo 70 auf der Autobahn: Was der Wert nach Toleranzabzug bedeutet

Auf Autobahnen ergibt sich das zulässige Tempo aus der Beschilderung; solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten. Maßgeblich für das Verfahren ist hier die Vorgabe von 70 km/h und der gemessene Wert, von dem eine Messtoleranz abgezogen wird. Erst dieser bereinigte Wert entscheidet über die Einstufung.

Die A 7 gilt im Bußgeldkatalog als außerorts – das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus, denn innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus. Auch das Fahrverbot ist außerorts erst später vorgesehen: Für Pkw greift es im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung, innerorts bereits ab 31 km/h. Ein Punkt im Fahreignungsregister kommt ab 21 km/h in Betracht, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Gerade bei einem vergleichsweise niedrigen Limit auf einer Autobahn liegt zwischen „nur Geldbuße“ und „Punkte plus Fahrverbot“ oft nur eine kleine Differenz. Es kann sich deshalb lohnen, genau hinzusehen, welcher Wert der Entscheidung tatsächlich zugrunde liegt und wie er zustande gekommen ist.

Anhörungsbogen, Bescheid und die Zwei-Wochen-Frist

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern – oder eben nicht. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt auch, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und nach der Person am Steuer gefragt wird.

Anders sieht es aus, sobald ein Bußgeldbescheid zugestellt ist: Dann läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden – sie kann nachgereicht werden, wenn die Akte vorliegt. Verstreicht die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung bleibt die Ausnahme und setzt voraus, dass Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Notieren Sie sich deshalb das Zustelldatum.

Im Rahmen der Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Falls ein Messfoto in der Akte ist, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die geprüft werden können.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansätze: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, etwa wenn beruflich ernsthafte Folgen wie der Verlust des Arbeitsplatzes drohen; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab. Und wenn es beim Fahrverbot bleibt: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – umso wichtiger ist es, die Entscheidung vorher zu prüfen.

Nach einem Einspruch kann eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht folgen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist eine Anreise also nicht zwingend in jedem Fall nötig – garantieren lässt sie sich aber auch nicht ausschließen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 70. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 71–80 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 81–85 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 86–90 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 91–95 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 96–100 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 101–110 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 111–120 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 121–130 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 131–140 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 141 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war bei km 35,5 auf der A 7 in Fahrtrichtung Göttingen schneller als 70 – lohnt sich ein Einspruch?

Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen, bei der unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer geprüft werden. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eingelegt, aber nicht sofort begründet werden.

Gilt diese Stelle als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das bedeutet niedrigere Regelsätze als innerorts und ein Regelfahrverbot für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung statt ab 31 km/h.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und sagen, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen: Göttingen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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